Beschluss: Beschlossen

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Mitten der Langen Äcker u.a.“, im allgemeinen Wohngebiet.

 

Der Erweiterungsanbau beinhaltet ein weiteres Zimmer und eine überdachte Terrasse.

 

Der Anbau entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Dachneigung des flachgeneigten Dachs des Anbaus 1,15°beträgt und somit stark von der festgesetzten Dachneigung von 25° bis 42° als Satteldach abweicht.

 

Vom Planer liegt folgende Erläuterung vor:

„Für den Anbau im Erdgeschoss haben wir ein flachgeneigtes Dach mit 1.15° gewählt, das entspricht einer Dachneigung von 2%. Ein Grund dafür ist, ein durchgehend gleichmäßiges Bild der Rückfront, Süd- Westseite. Ein weiterer Grund war es wirtschaftlich zu bauen, mit Zinkblech und einer einfachen Unterkonstruktion. Bei einem Ziegeldach müssten wir eine Dachneigung von min. 22° herstellen um dies zu erreichen. Die Möglichkeit schlossen wir dann aus, da wir in den Bereich des Fensters im Obergeschoss gekommen wären und im Bereich des Balkons konstruktiv nicht möglich ist. So fiel die Entscheidung auf ein flach geneigtes Dach. Hierfür benötigen wir eine Befreiung.“

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Alle Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben den Bauantrag unterschrieben.

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig, zuzustimmen.


Der Markt Kleinheubach erteilt für die Unterschreitung der Dachneigung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

15

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0