Beschluss: Beschlossen

In der vorliegenden Beschlussvorlage hat sich bei der Fl.Nr. eine „1“ zuviel eingemogelt. Es muss heißen: Fl.Nr. 4072/1, In der Seehecke 3.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mittelgewann II“.

 

Der Bauherr plant, auf privatem Grund eine Großflächen-Werbetafel (3,760m x 2,760m) auf Stützen zu errichten. Die Stützen bestehen aus einem Aluminiumrohr mit einem Durchmesser von ca. 150mm.

 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Großflächentafel außerhalb des Baufensters liegt.

 

 

Der Bauausschuss hat hierüber beraten und empfiehlt einstimmig zuzustimmen.

 


Der Markt Kleinheubach erteilt für die Errichtung der Großflächen-Werbetafel eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

15

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0