Sitzung: 26.01.2021 GRL/014/2021
Beschluss: Beschlossen
Der Markt
Kleinheubach hat in seiner Sitzung am 08.09.2020 die Änderung des
Bebauungsplans „Am Bahnhof“ im Bereich der Fl.-Nr. 3878/7 im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Folgende Änderungen
wurden gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan vorgenommen:
Die als Sondergebiet
ausgewiesene Fläche am Bahnhof mit der Fl.-Nr. 3878/7 wurde als
Mischgebietsfläche für Wohnnutzungen mit Fahrradabstellplätzen (Baufeld 1 und
2) festgesetzt.
Im Baufeld 3 wurde
eine Nutzung für Pkw-Stellplätze für einen benachbarten Gewerbebetrieb
festgesetzt. Der Änderungsentwurf sieht in diesem Bereich 75 Stellplätze vor.
Die Nutzungsdauer dieser Stellplätze soll auf eine Zeit von 06:00 – 20:00 Uhr
beschränkt werden.
Der im
rechtskräftigen Bebauungsplan geplante Grünstreifen entfällt.
Anmerkung: Die
Mischnutzung ist durch Ausweisung von Stellplätzen (Gewerbe) und Wohnen
(Wohnbaunutzung) gewährleistet.
Gemäß § 4 Abs. 2
BauGB wird die Gemeinde Laudenbach als betroffener Träger öffentlicher Belange
am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Bürgermeister
Distler teilt mit, dass es sich um das Gelände am Bahnhof handelt, welches
ursprünglich als Seniorenwohnanlage geplant war. Es sollen dort Wohnbebauung
und Parkplätze entstehen.
Das Betreute Wohnen
ist inzwischen an anderer Stelle – der ehemaligen Josera – geplant, so Herr
Geutner. Ein Betreiber plant einen größeren Parkplatz, da es Probleme mit dem
ruhenden Verkehr gibt. In dem ausgewiesenen Mischgebiet wird aber die
Wohnnutzung überwiegen.
Seitens der Gemeinde Laudenbach bestehen zum Änderungsverfahren
des Bebauungsplans „Am Bahnhof“ im Bereich der Fl.Nr. 3878/7 keine Bedenken und
Anregungen.
Abstimmungsergebnis: |
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