Sitzung: 02.02.2021 GRR/016/2021
Beschluss: Beschlossen
Der Markt
Kleinheubach hat in seiner Sitzung am 08.09.2020 die Änderung des
Bebauungsplans „Am Bahnhof“ im Bereich der Fl.-Nr. 3878/7 im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Folgende Änderungen
wurden gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan vorgenommen:
Die als Sondergebiet
ausgewiesene Fläche am Bahnhof mit der Fl.-Nr. 3878/7 wurde als
Mischgebietsfläche für Wohnnutzungen mit Fahrradabstellplätzen (Baufeld 1 und
2) festgesetzt.
Im Baufeld 3 wurde
eine Nutzung für Pkw-Stellplätze für einen benachbarten Gewerbebetrieb
festgesetzt. Der Änderungsentwurf sieht in diesem Bereich 75 Stellplätze vor.
Die Nutzungsdauer dieser Stellplätze soll auf eine Zeit von 06:00 – 20:00 Uhr
beschränkt werden.
Der im
rechtskräftigen Bebauungsplan geplante Grünstreifen entfällt.
Anmerkung: Die
Mischnutzung ist durch Ausweisung von Stellplätzen (Gewerbe) und Wohnen
(Wohnbaunutzung) gewährleistet.
Gemäß § 4 Abs. 2
BauGB wird die Gemeinde Rüdenau als betroffener Träger öffentlicher Belange am
Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Seitens der Gemeinde Rüdenau bestehen zum Änderungsverfahren
des Bebauungsplans „Am Bahnhof“ im Bereich der Fl.Nr. 3878/7 keine Bedenken und
Anregungen.
Abstimmungsergebnis: |
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