Beschluss: Beschlossen

Der Markt Kleinheubach hat in seiner Sitzung am 08.09.2020 die Änderung des Bebauungsplans „Am Bahnhof“ im Bereich der Fl.-Nr. 3878/7 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.

 

Folgende Änderungen wurden gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan vorgenommen:

 

Die als Sondergebiet ausgewiesene Fläche am Bahnhof mit der Fl.-Nr. 3878/7 wurde als Mischgebietsfläche für Wohnnutzungen mit Fahrradabstellplätzen (Baufeld 1 und 2) festgesetzt.

 

Im Baufeld 3 wurde eine Nutzung für Pkw-Stellplätze für einen benachbarten Gewerbebetrieb festgesetzt. Der Änderungsentwurf sieht in diesem Bereich 75 Stellplätze vor. Die Nutzungsdauer dieser Stellplätze soll auf eine Zeit von 06:00 – 20:00 Uhr beschränkt werden.

 

Der im rechtskräftigen Bebauungsplan geplante Grünstreifen entfällt.

 

Anmerkung: Die Mischnutzung ist durch Ausweisung von Stellplätzen (Gewerbe) und Wohnen (Wohnbaunutzung) gewährleistet.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Rüdenau als betroffener Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten.


Seitens der Gemeinde Rüdenau bestehen zum Änderungsverfahren des Bebauungsplans „Am Bahnhof“ im Bereich der Fl.Nr. 3878/7 keine Bedenken und Anregungen.


Abstimmungsergebnis:

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