Beschluss: Beschlossen

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Mischgebiet. Für die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens kommt es darauf an, ob sich dieses in die Umgebung einfügt.

 

Mit Beschluss vom 08.10.2019 wurde für das Wohnhaus dem Umbau mit Dachsanierung zugestimmt.

Der Bauherr beabsichtigt nun, das Dach mit Gauben nachzurüsten. An der Straßenseite entsteht eine Gaube mit einer Breite von 4,90m und an der Hofseite (Südosten) eine Gaube mit einer Breite von 6,37m.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben den Bauantrag unterschrieben.

 

Der Bauausschuss hat hierüber beraten und empfiehlt einstimmig zuzustimmen.

 

Lt. GR Bissert sind die Gauben von der Straße aus nicht zu sehen und es ist zu begrüßen, dass der Wohnwert gesteigert wird.

 


Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.


Abstimmungsergebnis:

15

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0