Beschluss: Beschlossen

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Mitten der Langen Äcker“, im allgemeinen Wohngebiet.

 

Gemäß Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b) BayBO sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO mit einer Fläche bis zu 50 m² verfahrensfrei. 

Dies ist bei dem zu errichtenden Carport der Fall.

 

Das Carport für ein E-Auto (Maße 4,98m x 3,40m x 2,30m) soll 3m von der südwestlichen Grundstücksgrenze abgerückt errichtet werden. Da das Carport komplett außerhalb des Baufensters liegt, bedarf dies einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Alle Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Der Bauausschuss hat hierüber beraten und empfiehlt einstimmig zuzustimmen.

 


Der Markt Kleinheubach erteilt für die Errichtung des Carports außerhalb des Baufensters eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.


Abstimmungsergebnis:

15

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