Sitzung: 19.01.2021 MK/017/2021
Beschluss: Beschlossen
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Industriegebiet Süd II“, im Industriegebiet.
Zum Vorhaben liegt folgende Erläuterung vor:
„Der Kühlkreislauf der
zwei im Werk 4 befindlichen Extruder, ist zum einen Teil an der bereits
bestehenden Gebäudekühlung, zum anderen Teil noch an der Stadtwasserleitung
angeschlossen. Durch Installation eines neuen gesonderten Kaltwassersatzes
werden beide Extruder einem geschlossenen Kühlkreislauf zugeführt, der speziell
für diese Anwendung ausgelegt ist. Durch die Maßnahme werden zukünftig ca.
6.000m³ Wasser eingespart. Das Kühlsystem wird bei Bedarf durch die Mitarbeiter
an- und abgeschaltet und läuft ansonsten völlig automatisch.“
Der Bauausschuss hat sich mit dem Thema befasst und empfiehlt einstimmig zuzustimmen.
GR M. Fertig fragt, ob man den Ventilatorbetrieb als störendes Geräusch wahrnehmen könnte, so wie hier im Hofgarten ein Grundrauschen durch die Lüftung zu hören ist.
Lt. Bgm. Münig befindet man sich in einem Industriegebiet und den Ventilator wird man nicht extra wahrnehmen.
Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der
vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.
Abstimmungsergebnis: |
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