Beschluss: Beschlossen

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Industriegebiet Süd II“, im Industriegebiet.

 

Zum Vorhaben liegt folgende Erläuterung vor:

 

„Der Kühlkreislauf der zwei im Werk 4 befindlichen Extruder, ist zum einen Teil an der bereits bestehenden Gebäudekühlung, zum anderen Teil noch an der Stadtwasserleitung angeschlossen. Durch Installation eines neuen gesonderten Kaltwassersatzes werden beide Extruder einem geschlossenen Kühlkreislauf zugeführt, der speziell für diese Anwendung ausgelegt ist. Durch die Maßnahme werden zukünftig ca. 6.000m³ Wasser eingespart. Das Kühlsystem wird bei Bedarf durch die Mitarbeiter an- und abgeschaltet und läuft ansonsten völlig automatisch.“

 

 

Der Bauausschuss hat sich mit dem Thema befasst und empfiehlt einstimmig zuzustimmen.

 

GR M. Fertig fragt, ob man den Ventilatorbetrieb als störendes Geräusch wahrnehmen könnte, so wie hier im Hofgarten ein Grundrauschen durch die Lüftung zu hören ist.

 

Lt. Bgm. Münig befindet man sich in einem Industriegebiet und den Ventilator wird man nicht extra wahrnehmen.

 


Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.


Abstimmungsergebnis:

15

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0