Beschluss: Beschlossen

Der Gemeinderat des Marktes Großheubach hat am 28.07.2020 in öffentlicher Sitzung einen Bebauungsplan "Am Tannengraben“ beschlossen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans im Flächennutzungsplan ist als Gewerbliche Baufläche G ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan vom 05.05.2006 soll parallel zum Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan geändert werden (§ 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Die überplante Fläche wird als Sondergebiet Landschaftsbau ausgewiesen.

 

Der Geltungsbereich liegt südlich des Ortszentrums von Großheubach und grenzt an das Gewerbegebiet Großheubach Süd II an.

 

Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurnummern (Teilbereiche):

6905, 6906, 6906/2, 6907, 6908, 6910, 6911 und 6913

Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 0,33 ha.

Der Geltungsbereich grenzt an folgende Flurstücke

Nordosten:       6904 (Teilbereich)

Südosten:         Teilbereiche 6905, 6906, 6906/2, 6907, 6908, 6910, 6911, 6913

Südwesten:       6914 (Teilbereich)

Nordwesten:     5770/1 (Teilbereich) – Industriestraße

 

Die planungsrechtliche Maßnahme dient der Erweiterung der Bauflächen im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet. Hier soll ein Sondergebiet (§ 11 BauNVO) „Landschaftsbau“ entstehen mit dem Ziel der Errichtung von Anlagen des Garten- und Landschaftsbaues (Schaugarten, Baumschule, Ausstellungsflächen etc.) sowie eines betrieblichen Zwecken dienenden Wohngebäudes mit integrierten Büroräumen.

 

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB geändert.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB befasste sich der Gemeinderat Laudenbach in seiner Sitzung am 15.09.2020 mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Tannengraben“ und äußerte keine Bedenken und Anregungen.

 

Gemäß § 4 Abs 2 BauGB wird die Gemeinde Laudenbach als betroffener Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis 08.02.2021 gebeten.


Seitens der Gemeinde Laudenbach bestehen zur Aufstellung des Bebauungsplans "Am Tannengraben" gemäß §§ 2 ff. BauGB und zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB keine Bedenken und Anregungen.


Abstimmungsergebnis:

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