Beschluss: Beschlossen

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortsgebiet Rosenberg“, im allgemeinen Wohngebiet.

 

Der Bauherr beabsichtigt, Richtung Rosenbergstraße das Dach abzubrechen und einen Quergiebel zu errichten.

 

Das Bauvorhaben wurde in der Sitzung am 22.09.2020 abgelehnt. Im Gegensatz zum ursprünglichen Bauantrag soll die GRZ und GFZ eingehalten werden. Das Bauvorhaben wird um 0,58m gekürzt, die Terrasse wird 3m von der Grundstücksgrenze zurückgesetzt, so dass 2 Stellplätze vor dem Haus vorhanden sind.

 

Folgende Angaben des Antragstellers liegen vor:

 

„Es wird eine Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze benötigt.

Unter Berücksichtigung der gültigen BauNVO von 1968 wird die GRZ und GFZ weiterhin eingehalten.

Der Bestand überschreitet bereits die Baugrenze und wird nur geringfügig durch das Wohngebäude erweitert. Der neu angelegte Zugang auf der Nordseite ermöglicht die Erschließung des Dachgeschosses über die obere Rosenbergstraße und weitere Stellplätze für das Dachgeschoss.

Des Weiteren wird eine Befreiung von der Mindestdachneigung von 25° benötigt. Der Anbau unterschreitet mit einer Dachneigung von 15° diese um 10°, um den Anbau in dieser Breite zu ermöglichen.“

 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Baugrenze um 6,50m (vorher 7,80m) überschritten wird. Außerdem wird die zulässige Dachneigung (25 – 35°) um 10° unterschritten.

 

Es handelt sich um 3 bestehende Wohneinheiten, für die aufgrund der Bestandsfallregelung nach der Garagenstellplatzverordnung 3 Stellplätze nachzuweisen sind. Die bisherigen 2 Stellplätze werden auf 4 Stellplätze erweitert, sodass die 3 benötigten Stellplätze nachgewiesen werden können.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Alle Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben den Bauantrag unterschrieben.

 

 

Im Gremium diskutiert man ausführlich über die Schaffung eines Präzedenzfalles bei einer Zustimmung.

Lt. Herr Geutner werden die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen, antwortet er auf die Nachfrage von GR Link, zu deren Einhaltung.

 

Eine angeregte seitliche Erweiterung möchte der Bauherr nicht, teilt Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann mit. Einerseits schafft man einen Präzedenzfall, wenn man diese Überschreitungen zulässt, andererseits fragen immer wieder Leute nach Bauplätzen in Rüdenau.

 

GR Trunk ist der Ansicht, dass der Bauherr guten Willen gezeigt hat. Auch wenn die Baugrenze überschritten wird, sieht er es positiv, wenn junge Leute in Rüdenau bleiben wollen,.


Die Gemeinde Rüdenau erteilt für die Überschreitung der Baugrenze und für die Unterschreitung der Dachneigung Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

3

:

6

(6 Gegenstimmen, abgelehnt)