Beschluss: Beschlossen

Da der Waldsee immer weniger Wasser führt und auch das Umfeld attraktiver gestaltet werden sollte, wurde von Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann bei der Odenwaldallianz angefragt, ob die im Betreff genannte Maßnahme bezuschusst werden kann. Von der Odenwald-Allianz wurde die grundsätzliche Förderfähigkeit zugesagt.

 

Zur Maßnahme selbst, die mit dem Jagdpächter, der Forstverwaltung Herrn Hack, der Unteren Naturschutzbehörde und jetzt auch mit dem Wasserwirtschaftsamt abgesprochen wurde, wird folgendes zusammengefasst:

 

„Der Naturschutz stimmt der unten beschriebenen Maßnahme zur Sicherung des Wasserstandes im Waldsee Rüdenau (Fl. Nr. 1737/2) hiermit zu. Die beabsichtigte kleinflächige Dammertüchtigung entlang des Seeufers ist naturschutzfachlich als bestandserhaltende Unterhaltungsmaßnahme zur Sicherung eines ökologisch wertvollen Stillgewässers zu sehen. Aufgrund von starken Wasserschwankungen im See ist bei ausbleibender Ertüchtigung langfristig mit einer Verlandung des Gewässers zu rechnen. Da dieses z.T. gesetzlich geschützten Arten wie u.a. dem Feuersalamander, dem Kammmolch und weiteren Amphibien als Laich- und Aufenthaltsgewässer dient ist eine dauerhafte und ausreichend tiefe Wasserhaltung erforderlich.

 

Bei der Umsetzung der Maßnahme ist folgendes zu berücksichtigen:

 

  1. Es sind nur die beschriebene kleinflächigen Geländeabbrüche entlang des Seeufers (2 Stellen am Süd-Ost-Ufer) mittels Sandsteinen, Seesediment und den vor Ort vorhandenen Binsen –und Seggensoden zu ertüchtigen (ca. 30 cm Höhe). Die Sandsteine sind mit Seesediment und den vor Ort vorhandenen Binsen- und Seggensoden (Pflanzteppich inkl. Wurzel) flächig abzudecken. Zum Schutz des Landschaftsbildes ist die Auffüllung in eigener Verantwortung auf ein zwingend erforderliches Maß zu reduzieren. Der Einbau von Bauaushub ist nicht erlaubt.
  2. Zum Schutz vorkommender Amphibien und dessen Nachkommenschaft im Gewässer ist das Seesediment kleinflächig (Bereich östliche Uferzone) bis spätestens Mitte Februar auszubaggern. Hierbei ist darauf zu achten, dass nur das Sediment und nicht der den See abdichtende Seegrund entnommen wird.
  3. Die den See umschließenden Laubgehölze (u.a. Erlen) sind zu erhalten. Die Entnahme von Jungfichten am Ufer ist zur Aufwertung des Gewässerumfeldes naturschutzfachlich wünschenswert.
  4. Alle Maßnahmen sind aus Artenschutzgründen bis spätestens Ende Februar abzuschließen.“

 

Ein Arbeitskreis, bestehend aus dem Umweltbeauftragten Bernd Bundschuh, dem Bauhof, der Verwaltung und der Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann, fordert Kostenvoranschläge für den Anbau eines barrierefrei begehbaren Bereichs bis zum hinteren Zuflussbereich an, sowie für eine Ruhebank u.ä.. Die erforderliche Auftragsvergabe erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung.

 

Die Maßnahme ist genehmigungsfrei, der Förderantrag muss bis spätestens 13.02.2021 bei der Odenwald-Allianz eingegangen sein.

 

Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann  erteilt Herrn Bundschuh das Wort.

 

Grundgedanke ist, dass der See mehr Wasser halten soll, so Herr Bundschuh. Geländeabbrüche sollen mit ca. 30 cm Höhe mit Sandsteinen verschlossen werden. Die sich dann bildende Senke soll mit Sediment aufgefüllt werden, das aus dem See gewonnen wird. Zusätzlich möchte man Hackschnitzel beimischen und auch den Eingangsbereich von oben vom Weg kommend bis zu den Bänken mit Hackschnitzel belegen. Angedacht ist weiterhin, dass linksseitig am See bis zum hinteren Zulauf der Weg als schmaler Pfad enden soll. Mit relativ wenig Aufwand möchte man den See attraktiver gestalten. Das benötigte Material ist großteils vor Ort vorhanden. Anraten der Naturschutzbehörde war, die Fichten am See zu entnehmen, damit alles besser zur Geltung kommt.

 

Lt. Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann soll dort eine kleine Oase zur Erholung entstehen. Die Odenwaldallianz fördert mit maximal 10.000 €.

 

GRin Mühling fragt, ob man an eine zeitliche Ausführung der Arbeiten gebunden ist und z. B. die Laichzeit beachtet werden muss und der Förderantrag gekippt werden könnte, wenn sich die Arbeiten verzögern?

 

Maßgeblich ist, die rechtzeitige Stellung des Förderantrags, so Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann. Herr Gaub von der Odenwaldallianz hat eine zeitnahe Antwort versprochen.

 

An die Laichzeit gebunden ist man nur für die Sedimentausbaggerung, daran anknüpfend erfolgen die restlichen Arbeiten, ergänzt Herr Bundschuh.

 

GR Link erinnert, dass vor Jahren zum Thema HQ5-10 eine Regenrückhaltung zurückgestellt wurde. Er fragt, ob geprüft wurde, ob man dies miteinander verbinden kann?

 

Bei einem Rückstau im Tal spricht man von einem ganz anderen Volumen und die HQ5-10-Rückhalte hat nichts mit dem See zu tun, so Herr Geutner.


Die Gemeinde Rüdenau stimmt der Maßnahme am Waldsee Rüdenau zu und beauftragt die Verwaltung, einen Förderantrag bei der Odenwald-Allianz zu stellen.


Abstimmungsergebnis:

9

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