Sitzung: 02.02.2021 GRR/016/2021
Beschluss: Beschlossen
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 fand am 10.12.2020 durch den Rechnungsprüfungsausschuss statt.
Es wurden keine Prüfungsfeststellungen getroffen.
Zweiter
Bgm. Pfister übernimmt die Sitzung.
I.
Die Jahresrechnung 2019 wird wie folgt
festgestellt:
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Verw.-Haushalt
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Verm.-Haushalt
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Gesamthaushalt
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Einnahmen |
1.552.471,88 |
1.584.610,87 |
3.137.082,75 |
Ausgaben |
1.552.471,88 |
1.584.610,87 |
3.137.082,75 |
Zuführung
zum Vermögenshaushalt: 292.948,32 EUR
Überschuss
nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV: 1.092.436,49
EUR
Abstimmungsergebnis: |
9 |
: |
0 |
Bei der
Beschlussfassung unter II. besteht Befangenheit des 1. Bürgermeisters nach Art.
49 GO.
II.
Nach Art.
102 Abs. 3 GO wird dem ersten Bürgermeister die Entlastung zur Jahresrechnung
für das Haushaltsjahr 2019 erteilt.
Abstimmungsergebnis: |
8 |
: |
0 |
Erste Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann übernimmt wieder die
Sitzungsleitung