Beschluss: Beschlossen

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Gewerbegebiet. Für die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens kommt es darauf an, ob sich dieses in die Umgebung einfügt.

 

Das Bauvorhaben wurde in der Sitzung am 01.12.2020 behandelt. Das Einvernehmen wurde erteilt.

Das Landratsamt hat der 3-Geschossigkeit nicht zugestimmt, dahingehend wurde der Bauantrag überarbeitet und ein ca. 1,50m hoher Kniestock, dem das Landratsamt zustimmen konnte, über der Decke 1. OG eingeplant. Die Dachneigung wurde ortstypisch mit einem 45° Satteldach ausgestattet. In dieser Form hat das Landratsamt eine Zustimmung signalisiert.

Die Abstandsflächen werden entsprechend der neuen Bayerischen Bauordnung, gültig ab 01.02.2021, nachgewiesen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt zuzustimmen.


Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.


Abstimmungsergebnis:

16

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