Beschluss: Beschlossen

Das Maß der Baulichen Nutzung sowie die Anzahl der zu erstellenden Stellplätz wird für die einzelnen „Teilsondergebiete“ individuell festgesetzt.

 

Für das Sondergebiet wird hinsichtlich des Lärmschutzes der Schutzgrad eines Allgemeinen Wohngebietes festgelegt, was einen Schalltechnischen Orientierungswert von tags 55 dB(A), nachts 45 dB(A) bzw. 40 dB(A) zur Folge hat.

 

Der Bebauungsplanentwurf mit den gesamten Festsetzungen wird anlässlich der Sitzung von Frau Richter vom Architekturbüro Schäffner vorgestellt.

 

 

Im Bauausschuss hat man sich ausführlich auseinandergesetzt, so Bgm. Münig. Der Bauausschuss hat einstimmig empfohlen, zuzustimmen.

 

Frau Richner erläutert den Bebauungsplan anhand einer Präsentation. Insgesamt sind 67 Stellplätze vorgesehen, davon 29 für Betreutes Wohnen. Es ist ein Gemeinschaftsplatz, ein so genannter Marktplatz mit Grünanlage und Sitzmöglichkeiten angedacht.

Aufgrund möglicher Überschwemmungen wurde ein Hochwasserabflussnachweis erstellt, was bedeutet, dass die EG-Ebenen alle etwas nach oben verlegt wurden und über Rampen zugänglich sind.

 

Man könnte im beschleunigten Verfahren starten, den Aufstellungsbeschluss bekannt machen, damit sich die Öffentlichkeit informieren kann und dann erfolgt die öffentlich Auslegung.

 

Bgm. Münig bedankt sich für den detaillierten Vortrag. Morgen wird im Amtsblatt veröffentlicht, dass die Auslegung stattfindet. Eine Stellplatzsatzung gibt es in Kleinheubach nicht, die Garagen- und Stellplatzordnung ist maßgeblich. Für das Thema Betreutes Wohnen sind 0,25 Stellplätze pro Wohneinheit gefordert, in den Bebauungsplan wurden jedoch eine höhere Stellplatzanzahl geschrieben, als notwendig sind, damit anliegende Straßen nicht unnötig belastet werden.

 

GR Hornich erkundigt sich über die Größe der Freiflächen und Grünanlagen, denn Architekt Franz hatte Pläne mit schönen Freiflächen vorgelegt.

 

Lt. Frau Richner sind die angefragten Grünflächen etwa so groß, wie die Grundfläche des Bestandsgebäudes auf Grundlage Architekturbüro Franz.

 

Der Arbeitskreis und er sind der Meinung, dass man etwas mehr Grünflächen für die Bewohner braucht, so GR Hornich.

 

Lt. Bgm. Münig wurde die Planung in Anlehnung, an den Wettbewerb gemacht. Zum Zeitpunkt des Wettbewerbes war der Markt Kleinheubach nicht im Besitz aller Grundstücke, die er vor der Übergabe an den Investor hatte. Die Flächen waren damals kleiner. Der jetzige Plan wurde in Abstimmung mit dem Investor gemacht, der gerne noch mehr Wohneinheiten verwirklicht hätte. Bildet man nun mehr Grünfläche aus, stellt sich die Frage, ob der Investor dann aus wirtschaftlichen Gründen noch bauen wird. Für mehr Grünfläche wird der Wohnungspreis steigen. Es wurden bestimmte Rahmenbedingungen abgesteckt und es müssen die Konsequenzen für mehr Grün bewusst sein.

 

GR Bissert widerspricht GR Hornich. Der Plan von Albert Franz war ohne die beiden neu erworbenen Grundstücke und im Moment ist weniger überbaut als früher. Man muss Kompromisse eingehen.

 

Lt. GR Schneider wurden die Stellplätze im Bauausschuss ausführlich diskutiert. Bei 29 Stellplätzen für 37 Wohneinheiten glaubt er, dass man sich bei insgesamt 50 Wohnungen ein Stellplatzproblem einkauft. In normalen Wohnungen werden mehr als 1 Auto pro Wohnung vorhanden sein. Er wünscht mehr Stellplätze.

 

Wenn die Anzahl der Wohnungen reduziert werden, wäre dies möglich, so Frau Richner.

 

Deshalb hat man die Anzahl der Stellplätze prinzipiell erhöht, sprich mehr als vorgeschrieben, argumentiert Bgm. Münig. Sollte das Gremium entscheiden, dass mehr Stellplätze vorzusehen sind, mit Konsequenz, dass z.B. in SO 3 ein Gebäude nicht gebaut werden kann, könnte man etwa 10 Stellplätze mehr erhalten.

 

Lt. GR Schneider sind 14 Stellplätze für Betreutes Wohnen zu wenig. Die Parksituation in den angrenzenden Straßen ist bereits ein Problem.

 

GR Hornich bittet Frau Richner, die qm-Zahl für die Grünanlage zu ermitteln. Man hatte von Anfang an gesagt, man möchte für Kleinheubach eine Wohnanlage mit Grünanlage bauen.

 

Heute wird über den Bebauungsplan beschlossen und es müsste konkret eine Änderung beantragt werden, so Bgm. Münig. Die Freiflächen Marktplatz und Grünanlage beträgt etwa 350 qm.

 

Zwischen den barrierefreien Gebäuden sind Bäume und Grün geplant, beantwortet Frau Richner die Frage von GR Hornich nach Grün zwischen den Gebäuden. Diese Flächen sind aber nicht als Freifläche zur Nutzung gedacht, sondern sind den Gebäuden zugeordnet.

 

Frau Richner wurde vom Markt Kleinheubach beauftragt in Abstimmung mit dem Architekturbüro Franz, der den Architektenwettbewerb gewonnen hat und der vom Bauherrn beauftragt wurde, die Planung umzusetzen, erklärt Bgm. Münig. Die Bebauung, so wie sie die Pläne jetzt zeigen, wurde bereits zu dem geändert, was der Bauherr geplant hatte. Sprich, es wurden mehr Stellplätze seitens der Verwaltung gefordert, als aufgrund der Garagen- u. Stellplatzverordnung notwendig wären. Anhand der Flächen im SO 3 wäre die doppelte Anzahl von Wohneinheiten möglich gewesen, die vom Markt Kleinheubach eingeschränkt wurden um die Bebauung zu entspannen und mehr Stellplätze zu realisieren.

 

Da jetzt das Dachgeschoss im SO 2 betreutes Wohnen für Wohnungen mitgenutzt wird, hat sich die Anzahl der Wohneinheiten von 32 auf 37 erhöht, erläutert Frau Richner.

 

GR Broßler fragt, ob man die Anzahl der Stellplätze über techn. Möglichkeiten erweitern könnte, z. B. durch Übereinanderparken?

 

Eine techn. Parkanlage bedeutet ein weiteres Gebäude, so Frau Richner. Parken sollte ebenerdig möglich sein mit Versickern von Wasser vor Ort. Untersuchungen, ob Wasser in den Bach geleitet werden kann, sind noch nicht abgeschlossen.

 

GR Schneider möchte keine Doppelparker, er stellt den Antrag, dass zumindest für die betreuten Wohneinheiten mindestens je ein Stellplatz zur Verfügung steht.

 

Wie bereits erläutert, sind laut Garagen- und Stellplatzverordnung z. B. auch für den Bereich der Tagespflege weniger Stellplätze erforderlich, als sie momentan auf dem Gelände geplant sind, so Bgm. Münig. Wenn, dann müsste ein Antrag auf die Gesamtaufstellung lauten, da für dieses Gelände um die 50 Stellplätze lt. Garagen -u- Stellplatzverordnung notwendig sind. D. h. aktuell sind mindestens 17 Stellplätze mehr geplant, als für dieses Gelände als gefordert sind. Es müsste eine absolute Anzahl der Stellplätze in den Antrag aufgenommen werden.

 

GR Schneider beantragt 75 Stellplätze für das ganze Objekt, wobei die 8 Stellplätze mehr dem SO 2 zugeordnet werden.

 

Lt. Bgm. Münig würde dies in Konsequenz bedeuten, dass im SO 3 Wohnungen reduziert werden müssten, oder in Gebiet 2 ein Gebäudeblock herausfällt.

 

GR Schneider fragt, ob es möglich wäre, das Sondergebiet 4 etwas einzukürzen, denn dort wird sich wirtschaftlich kein Tante-Emma-Laden halten.

 

Im SO 4 hat man ein dienendes Gebäude geplant, erläutert Bgm. Münig. Es muss kein Tante-Emma-Laden sein, sondern es kann auch mit einem Cafe oder Arztpraxen belegt sein. Wenn wir die Grundfläche verkleinern, besteht die Gefahr, dass dort Wohnungen untergebracht werden, weil der Platz für Cafe oder Praxen fehlt. Im Moment sieht er, dass aus dem Sondergebiet 3 ein Gebäudekörper entfällt, damit dort Stellplätze entstehen.

 

Für Bgm. Münig gibt es zwei Möglichkeiten, entweder die Anzahl der Wohneinheiten verringern oder einen Gebäudekörper wegnehmen.

 

Frau Richner geht davon aus, dass die Zahl des Betreuten Wohnens beibehalten werden soll. In einem kleineren Baukörper, wird man dann aber auch nur etwa 10-11 kleinere Wohnungen unterbringen können. Die jetzigen beiden Gebäude halten üppigere Wohnungen vor.

 

Konkreter Vorschlag von Bgm. Münig wäre, einen Antrag mit 75 Stellplätzen für das gesamte Areal zu formulieren mit nur einem Gebäude im Sondergebiet 3.

 

Sein Antrag sind 8 Stellplätze mehr, sprich 75 Stellplätze auf diesem Gebiet, so GR Schneider.

 

Die Frage von GR M. Fertig, ob es zu diesem Bebauungsplan eine Stellungnahme des Seniorenbeirats gibt, der sehr intensiv eingebunden war, verneint Bgm. Münig.

 

Bgm. Münig erinnert nochmals, dass es nicht ausreicht zu sagen, an dieser Stelle 8 Stellplätze mehr zu fordern, sondern es muss konkret beschrieben sein, was dafür etwas entfallen soll.

 

GR Schneider hat sich mit der Fraktion beraten und er möchte den genannten Antrag stellen. Alternativ könnte er beantragen, dass die Entscheidung heute vertagt wird und nicht abgestimmt wird.

 

Lt. Bgm. Münig wäre das ein Antrag zur Geschäftsordnung.

 

GR Schneider: Antrag zur Geschäftsordnung

Der TOP wird vertagt.

 

Abstimmungsergebnis:

4

:

12

(mit 12 Gegenstimmen abgelehnt)

 

 

Sollte der weitergehenden Beschluss keine Mehrheit finden, wird über den weiteren Antrag von GR Schneider, dass der Bebauungsplan geändert wird und 8 Stellplätze mehr entstehen, abgestimmt, informiert Bgm. Münig.


Der Marktgemeinderat beschießt den Bebauungsplanentwurf „Generationenwohnen am Rüdenauer Bach“ in der Fassung vom 09.02.2021 und beauftragt die Verwaltung, das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

12

:

4

(4 Gegenstimmen)