Beschluss: Beschlossen

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Industriegebiet Süd II“, im Industriegebiet.

 

Zum Vorhaben liegt folgende Erläuterung vor:

 

„Im Werk 4 wird im ersten Quartal des Jahres 2021 die aktuelle Kleingebindeabsackung von der Position „C" auf die neue Position D1 gezogen. (Projekt 400151).

Auf die leer werdende Fläche wird eine Großgebindeabsackung installiert, welche Gebindegrößen von 15-25kg absackt und palettiert. Somit wird neben der Großgebindeabsackung Linie A und B in Zukunft auch die Linie C die Produktion der Großgebinde übernehmen.

Durch die Erweiterung der Produktion durch eine weitere Großgebindeabsackung (insgesamt 3) wird die Leistung des Werk 4 nicht erhöht. Durch die Erweiterung wird eine bessere Flexibilität gewährleistet, um Anlagenstillstände zu reduzieren und Wartungsarbeiten zu erleichtern.

Der Hersteller der Anlage wird der selbige wie der Absackanlagen Linie A und B sein. Die Anlage selbst wird - bis auf ein paar Anderungen - identisch zu den beiden Bestandsanlagen sein. Die Linie C wird an das automatische Fördersystem angebunden und fördert die Fertigwarenpaletten automatisch in das Hochregallager.

Für die neue Absackanlage werden keine neuen Mitarbeiter eingestellt.“

 

Die vorgenannten Änderungen erfordern eine Änderung des Brandschutznachweises und somit die Einreichung eines Bauantrags.

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig die Zustimmung.

 


Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.


Abstimmungsergebnis:

16

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