Sitzung: 09.02.2021 MK/018/2021
Beschluss: Beschlossen
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Industriegebiet Süd II“, im Industriegebiet.
Zum Vorhaben liegt folgende Erläuterung vor:
„Im Werk 4 wird im
ersten Quartal des Jahres 2021 die aktuelle Kleingebindeabsackung von der
Position „C" auf die neue Position D1 gezogen. (Projekt 400151).
Auf die leer werdende
Fläche wird eine Großgebindeabsackung installiert, welche Gebindegrößen von
15-25kg absackt und palettiert. Somit wird neben der Großgebindeabsackung Linie
A und B in Zukunft auch die Linie C die Produktion der Großgebinde übernehmen.
Durch die Erweiterung
der Produktion durch eine weitere Großgebindeabsackung (insgesamt 3) wird die
Leistung des Werk 4 nicht erhöht. Durch die Erweiterung wird eine bessere
Flexibilität gewährleistet, um Anlagenstillstände zu reduzieren und
Wartungsarbeiten zu erleichtern.
Der Hersteller der
Anlage wird der selbige wie der Absackanlagen Linie A und B sein. Die Anlage
selbst wird - bis auf ein paar Anderungen - identisch zu den beiden
Bestandsanlagen sein. Die Linie C wird an das automatische Fördersystem
angebunden und fördert die Fertigwarenpaletten automatisch in das
Hochregallager.
Für die neue
Absackanlage werden keine neuen Mitarbeiter eingestellt.“
Die vorgenannten Änderungen erfordern eine Änderung des Brandschutznachweises und somit die Einreichung eines Bauantrags.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig die Zustimmung.
Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der
vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.
Abstimmungsergebnis: |
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