Beschluss: Beschlossen

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Für die planungsrechtliche Beurteilung kommt es darauf an, ob sich dieses in die Umgebung einfügt.

 

Das Bauvorhaben ist bereits abgeschlossen. Der Antrag wurde aufgrund der Aufforderung des Landratsamts Miltenberg vom 22.09.2020 eingereicht.

 

Vom Bauherrn liegt folgende Erläuterung von:

 

„Bei der projektierten Baumaßnahme wird ein bestehendes Waschhaus in ein Wohngebäude umgebaut und umgenutzt.

Es erfolgen keine äußeren konstruktiven baulichen Veränderungen des bestehenden Baukörpers, das äußere Erscheinungsbild bleibt erhalten, das Gebäude wird nicht vergrößert oder erweitert.

Die bestehenden Abstandsflächen ändern sich nicht.

Es werden zwei offene Stellplätze im Hofbereich des Grundstücks errichtet.

Das Gebäude wird über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt.

Das bestehende Wohnhaus (ehemaliges Forsthaus) bleibt von der Baumaßnahme unberührt und wird baulich und konstruktiv nicht verändert.“

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Alle Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben den Bauantrag unterschrieben.

 

 

Lt. GR Klein ist dieses Gebäude seit 20 Jahre bewohnt und man hätte damals schon die Umwandlung beantragen sollen.

 

GR Stahl fragt, wie sich die Situation auf Ausbaubeiträge auswirkt?

 

Dies wird lt. Herr Geutner im Moment geprüft. Er geht davon aus, dass diese bereits in der Vergangenheit abgerechnet wurden, da ein Waschhaus Wasserbedarf hat.

 


Die Gemeinde Laudenbach erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.


Abstimmungsergebnis:

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