Beschluss: Beschlossen

Die Freien Wähler Laudenbach erklären in ihrem Schreiben vom 15.02.2021, dass es Beschwerden bezüglich der Parksituation im Verkehrsberuhigten Bereich Schifferstraße/ Unterer Giebelweg gibt. Besonders gefährlich sei die Ausfahrt aus dem Unteren Giebelweg in die Schifferstraße. Die FW beantragen daher zur bereits bestehenden Ausschilderung mit dem VZ 325 (Verkehrsberuhigter Bereich) das Anbringen eines zusätzlichen Hinweisschildes „Parken nur in gekennzeichneten Flächen“.

 

Außerdem wird beantragt, den ruhenden Verkehr in diesem Bereich durch die KVÜ kontrollieren zu lassen.

 

 

Die Ausweisung einer Straße mit dem VZ 325 (Verkehrsberuhigter Bereich) beinhaltet bereits das Verbot außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen zu parken.

Ein zusätzliches Hinweisschild würde zwar die Verkehrsteilnehmer nochmals auf diese Regelung hinweisen, gleichzeitig aber auch eine Doppelbeschilderung darstellen und evtl. dem Autofahrer beim Befahren anderer Verkehrsberuhigter Bereiche das Gefühl vermitteln, dass diese Bestimmung dort nicht gelten würde.

 

Die KVÜ kontrolliert in der Gemeinde Laudenbach auch den ruhenden Verkehr in diesem Bereich.

 

Die KVÜ hat insgesamt in diesem Bereich 16 Verwarnungen wegen Parkverstößen ausgesprochen, 5 im oberen Giebelweg und 10 in der Schifferstraße, ergänzt Bgm. Distler.

 

Lt. GR Breitenbach (DU) parkt ein Pkw vor HsNr. 3 in der Schifferstraße linksseitig. Er findet, man solle denjenigen persönlich ansprechen. Auch an der Einfahrt Stephansberg parkt seit neuestem jemand. Es gibt allerdings nicht allzu viele eingezeichnete Parkflächen.

 

Bgm. Distler ist dies bekannt, derjenige parkt hauptsächlich abends dort. Die markierten Parkplätze sind sehr begrenzt. Es steht allerdings auch in der Gesetzesbegründung, dass die Gemeinde dafür sorgen muss, dass genügend Parkplätze vorhanden sind. Die Wenigsten wissen wohl, dass dort nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. An genannten Stellen darf lt. StVO nur in gekennzeichneten Flächen geparkt werden.

 

Herr Geutner ist der Meinung, dass zu einer Regelung keine Doppelbeschilderung erforderlich ist. Der benannte junge Mann muss sich entsprechend der Verkehrszeichen verhalten. Er würde abraten von einem Zusatzschild. Bei verstärkten Kontrollen durch die KVÜ in diesen Bereichen sollte man aus erhaltenen Verwarnungen lernen.

 

Bgm. Distler hat bereits mit dem Geschäftsführer Köhler der KVÜ gesprochen, der die Bereitschaft bekundet hat, auf Wunsch der Gemeinde dort auch außerhalb der Dienststunden zu kontrollieren. Da bekannt ist, wer dort außerhalb der markierten Flächen parkt, sollte man das Gespräch suchen. Auch er möchte keinen Schilderwald produzieren.

 

Im Gremium ist man sich einig, keine Doppelbeschilderung anbringen zu wollen. Bgm. Distler möge das Gespräch mit demjenigen suchen und die KVÜ bitten, dort öfter und abends zu kontrollieren.

 

GR Klein schlägt vor, mit demjenigen zu reden und mit der KVÜ zu besprechen, wann dort bisher Kontrollen des ruhenden Verkehrs stattfanden und darum bitten, dass außer Dienstzeit kontrolliert wird.

 

Nicht ganz verständlich für Bgm. Distler ist, warum die KVÜ als die Coronabeschränkungen begannen, die Kontrollen ausgesetzt hatten. Nur der fließende Verkehr wurde kontrolliert. Vor einiger Zeit wurde dann wieder die Kontrolle des ruhenden Verkehrs aufgenommen.

 

Bei Antragsformulierung war durchaus bewusst, dass es um eine Doppelbeschilderung geht, so GR Stahl. In jeder Fahrschule wird vermittelt, was Beschilderungen bedeuten. Ursprünglich waren an besagten Stellen mehr Parkflächen vorhanden, was man aufgrund von Streitereien dann in markierte Parkplätze wandelte. Die Leute müssen erinnert werden, sich an die StVO zu halten.

 

Die Frage von GRin Discher-Bayer, was eine Kontrolle des fließenden Verkehrs bedeutet, antwortet Bgm. Distler, dass dies die Geschwindigkeitskontrolle mit einem Blitzgerät ist, hauptsächlich in Kindergartennähe und bei der Schule.


Die Gemeinde Laudenbach beschließt, von einem Zusatzschild abzusehen. Die KVÜ wird beauftragt, diesen Bereich vermehrt zu kontrollieren.


Abstimmungsergebnis:

13

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