Sitzung: 02.03.2021 GRR/017/2021
Beschluss: Beschlossen
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortsgebiet Rosenberg“, im allgemeinen Wohngebiet.
Das Bauvorhaben wurde in den Sitzungen am 22.09.2020 und 02.02.2021 abgelehnt.
Mit dieser Bauanfrage soll geklärt werden, ob der Gemeinderat mit einer Überschreitung der Baugrenze von 3,95m mitgehen kann.
Vom Planer liegt folgende Erläuterung vor:
„Nach der letzten
Behandlung des Bauantrags wurde das Gebäude nochmals umgeplant, sodass es jetzt
insgesamt um 1m in der Länge gekürzt werden konnte. Wir haben die Anmerkungen
und Einwände zum Bauvorhaben miteingearbeitet und hoffen somit, dass wir
zusammen mit der Bauherrschaft einen akzeptablen Kompromiss vorlegen. Weitere
Verkleinerungen des Grundrisses können nicht mehr das gewünschte Raumprogramm
abbilden.
Die Geschosse wurden
mitsamt der Terrasse und dem Zugang um 1m kürzer. Das Bauvorhaben überschreitet
weiterhin die Baugrenze, jetzt aber nur noch um 3,95m. Bereits die vorhandene
Außenwand überschreitet mit 2,40m die Baugrenze. Die geplante neue Außenwand
wird somit um 1,55m die bestehende Außenwand überschreiten. Allerdings bleibt
der Neubau mit der vorgenommenen Verkürzung jetzt hinter dem erkennbaren
Abbruch, welcher ebenfalls die Baugrenze überschreitet und genehmigt, jedoch noch
nicht umgesetzt und fertiggestellt worden ist.“
Die Gemeinde Rüdenau stellt für die Überschreitung der
Baugrenze und für die Unterschreitung der Dachneigung Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht.
Abstimmungsergebnis: |
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