Sitzung: 13.04.2021 MK/020/2021
Im Bereich Limesstraße 30 – 52 ist das Parken auf dem Gehweg in eingezeichneten Flächen erlaubt. Die Markierungen wurden damals aufgebracht, da ein Parken nur auf der Fahrbahn wegen der dann fehlenden Restbreite von 3,05 m nicht zulässig ist.
In den letzten Jahren gab es aber immer mehr Probleme bei der Anfahrt von Rettungsdiensten, Müllabfuhr und Anwohnern wegen parkender Fahrzeuge.
Auch die verbleibende Breite des Gehwegs hinter den Parkplatzmarkierungen kann von Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl kaum genutzt werden. Weiterhin sind ein Teil der ausgewiesenen Stellplätze der neu gebauten Wohngebäude erschwert andienbar.
Der Bauausschuss hat einstimmig empfohlen, zuzustimmen.
Es gibt immer wieder freie Parkplätze mit kurzer Fußzuwegung zu den Wohnhäusern, die genutzt werden können, so Bgm. Münig. Durch den Einsatz der KVÜ hat sich das Parkverhalten bereits verbessert, aber nicht zufriedenstellend.
GR Hornich bestätigt, dass durch Parken über die Markierung hinaus kaum ein Fußgänger vorbeikommt bzw. auch Autos an Stellen parken, die nicht als Parkplatz ausgewiesen sind.
GR Derlet wohnt selbst in diesem Gebiet. Durch den Neubau einiger Häuser hat die Anzahl der Kfz zugenommen. Z. B. ein Rettungsdienst hatte Probleme an den parkenden Autos vorbeizukommen. Der Marktgemeinderat hat die Aufgabe, die Bürger Kleinheubachs zu schützen.
Der Marktgemeinderat Kleinheubach beschließt, dass die
eingezeichneten Parkflächen auf dem Gehweg im Bereich der Limesstraße 30 – 52
entfernt werden.
Abstimmungsergebnis: |
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