Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortskern, Teilgebiet 3“, im Dorfgebiet.

 

Der Bauherr beabsichtigt, die Räume der Gaststätte „Bistro Royal“ zu einer Wohnung umzunutzen. Hierzu liegt folgende Erläuterung des Planers vor:

 

„Mit diesem Antrag erbitten wir die Zustimmung zur planungs- und baurechtlichen Zulässigkeit der Nutzungsänderung der vormals als Gaststätte/Bistro genutzten Gesamtfläche zu einer Wohnfläche und in diesem Zusammenhang die Gestaltung des Eingangsbereichs für einen Balkon/Freisitz.

 

Der Balkon/Freisitz würde die Baugrenze auf gleicher Tiefe wie die bestehende Treppe mit Rampe überschreiten

 

Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, aufgrund der unmittelbaren Nähe der Stellplätze, der Erteilung einer Befreiung für den Freisitz/Balkon nicht zuzustimmen.

 

Lt. Bgm. Münig gibt es zwei Beschlussvorschläge. Der Bauausschuss hat sich mit dem Thema befasst und einstimmig empfohlen, dem 1. Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Dem 2. Beschlussvorschlag empfiehlt der Bauausschuss einstimmig, nicht zuzustimmen.


Der Markt Kleinheubach stellt zur Nutzungsänderung das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB in Aussicht.

 

Abstimmungsergebnis:

14

:

0

 

 

Der Markt Kleinheubach stellt für die Überschreitung der Baugrenze durch den Balkon/Freisitz eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht.


Abstimmungsergebnis:

0

:

14

(abgelehnt)