Sitzung: 13.04.2021 MK/020/2021
Der Markt Kleinheubach hat in seiner Sitzung am 16.03.2021 alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Bahnhof“ abgewogen und die Einarbeitung der Änderungen beschlossen.
Von der Öffentlichkeit wurden im Auslegungszeitraum keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Die Belange des Natur- und Landschaftsschutz konnten in dieser Sitzung nicht abschließend behandelt werden, da das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung noch nicht vorlag. Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde wurde folgende Stellungnahme abgegeben:
„Stellungnahme vom Landratsamt zum Natur- und
Landschaftsschutz:
Mit der Änderung besteht von
Seiten des Naturschutzes grundsätzlich Einverständnis.
Folgende Punkte zum Artenschutz
sind jedoch noch zu berücksichtigen:
Es sind Maßnahmen zur
Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität
entsprechend den Festsetzungen „Artenschutz“ des rechtskräftigen B-Plans
„Am Bahnhof“ – Anlage von 3
Steinhaufen und 2 Sandlinsen auf Fl.-Nr. 3878/7 zu berücksichtigen. Die Auswahl
des Standortes und die Anlage der 5 Sonderlebensräume haben in Abstimmung mit
einer fachkundigen Person (Fachplaner & Biologische Baubegleitung) zu erfolgen.
Die Lage ist im Änderungsplan
plangrafisch darzustellen und der Unteren Naturschutzbehörde vorzulegen. Die
Flächen sind künftig dauerhaft zu erhalten. Ein gänzliches Verbuschen der
Lebensräume ist durch regelmäßiges Freischneiden zu vermeiden (max. 50 %
Beschattung). Dies ist als Festsetzung aufzunehmen.
Unter Hinweise ist
Folgendes aufzunehmen:
„Gehölzbeseitigungen sind außerhalb der Brut-
und Nistzeit, im Zeitraum vom 01. Oktober bis Ende Februar möglich.“
Anmerkung des
Ingenieurbüros:
Die Anlage der 5 Sonderlebensräume wurde in
dem Plan „Anlage von Lebensraumstrukturen für die Zauneidechse“ vom Büro Maier
| Götzendörfer dargestellt. Dieser Plan wird mit dem naturschutzfachlichen
Bericht als Anlage zum Bebauungsplan beigefügt.
Der Bauausschuss hat sich damit befasst und
einstimmig empfohlen, zuzustimmen.
Der Marktgemeinderat
beschließt, den Standort für die Anlage von 3 Steinhaufen und 2 Sandlinsen in
Abstimmung mit einer fachkundigen Person auf Grundlage des Planes „Anlage von
Lebensraumstrukturen für die Zauneidechse“ festzulegen und die Hinweise zur Kenntnis
zu nehmen.
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Vom Planungsbüro wurde zur Sitzung diese
Änderung sowie die in der Marktgemeinderatssitzung vom 16.03.2021 beschlossenen
folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen eingearbeitet:
·
Berichtigung des Flächennutzungsplans mit
Begründung
·
Systematik der Festsetzungen mit den jeweiligen
Rechtsgrundlagen wurde überarbeitet
·
redaktionelle Änderungen (Rechtsgrundlagen,
Verfahrensvermerk, Farbe Mischgebiet,
Erweiterung der Grundstücksgrenze, Ergänzung der
Nutzungsschablonen…)
·
Nutzungszeiten für die Parkplätze wurden aus dem
B-Plan gestrichen
·
Die Regelung, dass offene Stellplätze auch
außerhalb der Baugrenzen zulässig sind,
jedoch nicht innerhalb der privaten Grünfläche, wurde aufgehoben, da im
Änderungsentwurf keine private Grünfläche mehr dargestellt ist.
·
Festsetzung zu Gebäudeöffnungen
·
Festsetzung zu „Erschütterungen aus Bahnanlagen“
wurde überarbeitet
·
Schallimmissionsprognose wurde aktualisiert,
Orientierungswerte wurden ergänzt
·
Hinweise zum Artenschutz, Bodenschutz,
Niederschlagswasser, Starkniederschläge, Wasserversorgung, Grundwasserschutz
wurden ergänzt
Aufgrund der vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen ist der
Bebauungsplan noch einmal öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange
zu beteiligen.
Der Bauausschuss hat sich damit befasst und
einstimmig empfohlen, zuzustimmen.
Der Marktgemeinderat Kleinheubach billigt die 1. Änderung
des Bebauungsplanes „Am Bahnhof“ in der Fassung vom 13.04.2021 und beauftragt
die Verwaltung, die öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB mit verkürzter
Dauer (3 Wochen) durchzuführen. Parallel sind die Träger öffentlicher Belange
zu beteiligen.
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