Der Markt Kleinheubach hat in seiner Sitzung am 16.03.2021 alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Bahnhof“ abgewogen und die Einarbeitung der Änderungen beschlossen.

Von der Öffentlichkeit wurden im Auslegungszeitraum keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

Die Belange des Natur- und Landschaftsschutz konnten in dieser Sitzung nicht abschließend behandelt werden, da das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung noch nicht vorlag. Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde wurde folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Stellungnahme vom Landratsamt zum Natur- und Landschaftsschutz:

 

Mit der Änderung besteht von Seiten des Naturschutzes grundsätzlich Einverständnis.

Folgende Punkte zum Artenschutz sind jedoch noch zu berücksichtigen:

 

Es sind Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität entsprechend den Festsetzungen „Artenschutz“ des rechtskräftigen B-Plans

„Am Bahnhof“ – Anlage von 3 Steinhaufen und 2 Sandlinsen auf Fl.-Nr. 3878/7 zu berücksichtigen. Die Auswahl des Standortes und die Anlage der 5 Sonderlebensräume haben in Abstimmung mit einer fachkundigen Person (Fachplaner & Biologische Baubegleitung) zu erfolgen.

Die Lage ist im Änderungsplan plangrafisch darzustellen und der Unteren Naturschutzbehörde vorzulegen. Die Flächen sind künftig dauerhaft zu erhalten. Ein gänzliches Verbuschen der Lebensräume ist durch regelmäßiges Freischneiden zu vermeiden (max. 50 % Beschattung). Dies ist als Festsetzung aufzunehmen.

 

Unter Hinweise ist Folgendes aufzunehmen:

„Gehölzbeseitigungen sind außerhalb der Brut- und Nistzeit, im Zeitraum vom 01. Oktober bis Ende Februar möglich.“

 

Anmerkung des Ingenieurbüros:

 

Die Anlage der 5 Sonderlebensräume wurde in dem Plan „Anlage von Lebensraumstrukturen für die Zauneidechse“ vom Büro Maier | Götzendörfer dargestellt. Dieser Plan wird mit dem naturschutzfachlichen Bericht als Anlage zum Bebauungsplan beigefügt.

 

Der Bauausschuss hat sich damit befasst und einstimmig empfohlen, zuzustimmen.


Der Marktgemeinderat beschließt, den Standort für die Anlage von 3 Steinhaufen und 2 Sandlinsen in Abstimmung mit einer fachkundigen Person auf Grundlage des Planes „Anlage von Lebensraumstrukturen für die Zauneidechse“ festzulegen und die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

14

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0

 

 

Vom Planungsbüro wurde zur Sitzung diese Änderung sowie die in der Marktgemeinderatssitzung vom 16.03.2021 beschlossenen folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen eingearbeitet:

 

·         Berichtigung des Flächennutzungsplans mit Begründung

 

·         Systematik der Festsetzungen mit den jeweiligen Rechtsgrundlagen wurde überarbeitet

 

·         redaktionelle Änderungen (Rechtsgrundlagen, Verfahrensvermerk, Farbe Mischgebiet,

Erweiterung der Grundstücksgrenze, Ergänzung der Nutzungsschablonen…)

 

·         Nutzungszeiten für die Parkplätze wurden aus dem B-Plan gestrichen

 

·         Die Regelung, dass offene Stellplätze auch außerhalb der Baugrenzen zulässig sind,        jedoch nicht innerhalb der privaten Grünfläche, wurde aufgehoben, da im Änderungsentwurf keine private Grünfläche mehr dargestellt ist.

 

·         Festsetzung zu Gebäudeöffnungen

 

·         Festsetzung zu „Erschütterungen aus Bahnanlagen“ wurde überarbeitet

 

·         Schallimmissionsprognose wurde aktualisiert, Orientierungswerte wurden ergänzt

 

·         Hinweise zum Artenschutz, Bodenschutz, Niederschlagswasser, Starkniederschläge, Wasserversorgung, Grundwasserschutz wurden ergänzt

 

Aufgrund der vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen ist der Bebauungsplan noch einmal öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Der Bauausschuss hat sich damit befasst und einstimmig empfohlen, zuzustimmen.

 

Der Marktgemeinderat Kleinheubach billigt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Bahnhof“ in der Fassung vom 13.04.2021 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB mit verkürzter Dauer (3 Wochen) durchzuführen. Parallel sind die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.


Abstimmungsergebnis:

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