Gemäß BayKiBiG Art. 5-8 ist die Gemeinde Laudenbach verpflichtet, jährlich eine

Bedarfsplanung für Plätze in Kindertageseinrichtungen an die Fachaufsicht im Landratsamt

Miltenberg abzugeben.

 

Der Gemeinde Laudenbach steht in der Kindertageseinrichtungen gemäß der Betriebserlaubnis folgende Betreuungsplätze zur Verfügung:

 

Kindertageseinrichtung Karolusheim:

 

         24 Krippenplätze

         75 Kindergartenplätze

         28 Betreuungsplätze für Grundschulkinder

 

Folgende Geburten sind in Laudenbach zu verzeichnen:

 

Jahr 2020: 11

Jahr 2019: 15

Jahr 2018: 9

Jahr 2017: 12

Jahr 2016: 14

 

Aufgrund der Auswertung der Geburtenzahlen wird für das Kindergartenjahr 2021/2022 folgendes festgestellt:

 

Prognostizierte Kinderzahl für mögliche Krippenplätze: 45

Kinderzahl für Kindergartenplätze:                                43

Kinderzahl für Schulkindbetreuung (Grundschule):        66

 

 

GR Stahl fragt, ob die vorgetragenen Zahlen als Bedarfsplan/Bedarfserhebung zu verstehen sind oder es sich um eine Prognose handelt.

 

Die Geburtenzahlen sind in das Schema eingepasst, sprich  wie viele Kinder möglicherweise die entsprechenden Einrichtungen besuchen, erläutert Frau Geutner. Im Moment ist Tendenz, dass Kinder mit 2 Jahren in die Krippe gehen. Es ist eine Prognose. Es handelt sich um statistische Werte und man sieht anhand der Zahlen, dass bei der Schulkindbetreuung nicht alle die Betreuungsplätze in Anspruch nehmen.

 

GR Löffler fragt, ob Eltern nicht mehr zur Bedarfsplanung angeschrieben werden?

 

Lt. Frau Geutner hat sich die Lage dadurch verändert, dass Kinder bereits nach der Geburt für die Krippe angemeldet werden. Dies wäre dann eine Umfrage.

 

Wenn Kinder bereits nach der Geburt angemeldet werden, müssten eigentlich Zahlen für 2021/2022 vorliegen, meint GR Eck. Er fragt, wie hoch diese sind.

 

Es ist schwierig, genaue Zahlen abzubilden, so Frau Geutner. Im Moment wird angenommen, dass 40-50% der Geburten in die Krippe gehen, bei der KiTa geht man von 100% aus. Die Kommunen sind verpflichtet, für jedes Kind einen Krippenplatz, aber nicht unbedingt einen Ganztagsplatz im Kindergarten bereitstellen. In der Vergangenheit besuchten Kinder bereits ab dem 6. Lebensmonat die Krippe. Im Moment geht die Tendenz dahin, dass die Eltern abwarten, bis ein Kind 2 Jahre alt ist. Dazu hat man auch Gastkinder zu betreuen.


Die Bedarfsplanung wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:

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