Die Kath. Kirchenstiftung „St. Stephanus“ Laudenbach bittet um weitere finanzielle Unterstützung im Rahmen der Betriebskostenerstattung.

 

Der 1. Bürgermeister Stefan Distler, die Kämmerin Frau Geutner, Herr Hauk und Frau Faltus als Vertreter des Trägers haben in zwei Besprechungen die Problematik diskutiert.

 

Hierbei wurde aus Sicht des Trägers dargelegt, dass insbesondere die derzeitige Situation der Einrichtung mit 3 Standorten und die Corona-Lage zum jetzigen Zeitpunkt ein sehr großes Defizit im Jahr 2020 und 2021 verursacht. Weiter wurde im Jahr 2020 ein Defizit von 100.0000 € verbucht.

 

Aufgrund der 3 Standorte ist eine Unterschreitung des gesetzlich vorgegebenen Anstellungsschlüssels von 11 zu 1 bzw. empfohlenen Schlüssels 1 zu 10 nicht umsetzbar.

 Eine weitere Problematik, die zu einer Nichteinhaltung des Anstellungsschlüssels im Jahr 2020 und 2021 führt, ist das Anmelde- bzw. Abmeldeverhalten der Eltern aufgrund der Corona-Situation.  Die Ab-, An- bzw. Ummeldungen erfolgen sehr kurzfristig. Die Personaländerungen können jedoch aufgrund gesetzlicher Vorschriften im Personalbereich nicht so schnell umgesetzt werden. Weiter ist es derzeit auch schwer auf dem Markt wieder adäquates Personal zu finden.

 

Der Anstellungsschlüssel betrug in den Jahren:

2018 – 1 zu 8,6

2019 – 1 zu 8,2

2020 – 1 zu 7,1

2021 – 1 zu 6,59 (Prognose)

 

Hier ist zu erkennen, dass bereits im Jahr 2018 sowohl der gesetzlich vorgeschriebene als auch der empfohlene Anstellungsschlüssel unterschritten wurde.

 

Diese Unterschreitung des Anstellungsschlüssels führt zu nicht gedeckten Personalausgaben und weniger Einnahmen. So dass hier ein Grund für das Defizit zu suchen ist.

 

Ein weiterer Punkt für das große Defizit ist die Steigerung der Betriebskosten. In den Betriebskosten, die laut einem Beschluss des Gemeindesrates vom 26.06.2012 zu 75 % durch die Gemeinde Laudenbach erstattet werden, sind auch der Personalaufwand für den Hausmeister, Reinigungspersonal und die Büro bzw. Küchenkraft enthalten.

 

Betriebskostenerstattungen durch die Gemeinde Laudenbach:

 

2014 – 45.954,37 €

2015 – 47.203,27 €

2016 – 57.276,13 €

2017 – 85.893,74 €

2018 – 79.301,24 €

2019 – 87.249,10 €

2020 – 98.837,17 €

 

Hier ist eine mehr als Verdoppelung der freiwillig gezahlten Betriebskosten zu sehen.

 

Die gesetzliche Förderung nach BayKiBiG betrug:

 

2018:   Gesamtfördersumme 479.875,96 € (Förderanspruch der Gemeinde ggü. Freistaat: 258.090,37 €) 

2019:   Gesamtfördersumme 571.660,05 € (Förderanspruch der Gemeinde ggü. Freistaat: 323.326,67 €)

2020:    Gesamtfördersumme 544.028,10 € (Förderanspruch der Gemeinde ggü. Freistaat: 323.018,76 €)

In 2020 ist der Betragsersatz wegen Corona in Höhe von 17.900 € enthalten.

 

Allerdings erfolgte auch eine Erhöhung der Bereitstellung der Plätze von 2016 mit 89 Plätze auf derzeit 127 Plätze.

Derzeit sind jedoch nicht alle Plätze besetzt.

 

Derzeit gibt es keine schriftliche Vereinbarung mit der Kirchenstiftung Laudenbach zum Betrieb der Kindertageseinrichtung „Karolusheim“ und der Übernahme weiterer Kosten.

 

Nach Auffassung der Verwaltung ist es jedoch aufgrund der Rechtssicherheit sowohl aus Träger- als auch aus Gemeindesicht dringend notwendig, hier Abhilfe zu schaffen.

 

Die Gemeinde hat auf die kosteneinwirkenden Faktoren, wie z. B. Anstellungsschlüssel keinen Einfluss, da kaum Voraussetzungen und Bedingungen für die Kostenübernahme definiert sind

 

Ein Kooperationsvertrag sollte folgende Eckpunkte enthalten:

-          Verpflichtung des Trägers zum Betrieb der KiTa

-          Bereitstellung des Grundstückes mit Gebäude und Einrichtung

-          Höhe und Grundlage der Förderung der Gemeinde (Förderanspruch nach BayKiBiG und weitere Kosten des Betriebsaufwandes)

-          Definition des Betriebsaufwandes

-          Kostenübernahme bei krankheitsbedingten Ausfällen des päd. Personals (um den Einstellungsschlüssel und die Qualität der Betreuung der Kinder zu sichern)

-          Einsicht in den Haushaltsplan bzw. Jahresrechnung der Kita Einrichtung

-          Festlegung der Zahlungsweise

-          Öffnungszeiten

-          Mitsprache bei Beiträgen für die Kindertageseinrichtung

 

Über die Übernahme eines weiteren Defizites des Jahres 2021 sollte erst in den Haushaltsberatungen entschieden werden.

 

 

Lt. Kämmerin Sabine Geutner, die nur den Abschnitt 9 (Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen) im Verwaltungshaushalt rudimentär angeschaut hat, sind die Einnahmen der Gemeinde Laudenbach gesunken. Insbesondere sind Mindereinnahmen beim Gemeindeanteil aus der Einkommenssteuer und den Schlüsselzuweisungen zu verzeichnen. Die Mindereinnahmen haben bereits jetzt ein Volumen in Höhe von 365.500 €. Auf der Ausgabenseite (Abschnitt 9) gibt es Mehrausgaben, insbesondere bei den Kreisumlagen und auch bei Umlagen an die Verwaltungsgemeinschaft. Die Mehrausgaben betragen zum derzeitigen Zeitpunkt ca. 224.0000 €. Im Haushaltsjahr 2020 wurde noch eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt erreicht. Nach derzeitigem Stand, wird dieses Jahr eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt nötig sein, um die laufenden Ausgaben zu finanzieren. Laudenbachs weiterer Zuschuss an den Träger muss von der finanziellen Leistungsfähigkeit abhängig gemacht werden.

 

Die Gemeinde ist daran interessiert, die qualitativ sehr hochwertige Betreuung der Kinder zu gewährleisten, man muss aber auch auf die Finanzen schauen, so Bgm. Distler. Vieles ist Pandemie-bedingt, aber nicht alles. Die Gemeinde wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten die KiTa unterstützen.

 

GR Breitenbach (DU) fragt nach, ob man berechnen kann, wie viele Kinder in welchem Bereich sind, da der Anstellungsschlüssel wohl besagt, es sind zu wenig Kinder bei zu viel Personal.

 

Der Zuschuss BayKiBiG hängt von der Kinderzahl ab, erläutert Frau Geutner. Der Träger hat Ausfall bei den Gebühren bzgl. Beiträge, Personal kann man nicht kurzfristig entlassen und wiedereinstellen. Gutes Personal findet sich nicht so schnell. Die Mitarbeiter sind sehr kooperativ, es werden bereits Stunden reduziert. Corona-bedingte An- und Abmeldungen sind problematisch.

 

Lt. GR Klein ist es auch in Zukunft völlig unstrittig, dass eine Gemeinde für die Kinder da sein muss. Man muss in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem Träger die ganze Sache durchleuchten um festzustellen, wo man Einsparungsmöglichkeiten hat. Den Anstellungsschlüssel kann man nicht kurzfristig ändern und er sollte immer zwischen 9 und 10 liegen. Der Hort ist keine Pflichtaufgabe, aber für Eltern ist es wichtig, dass Kinder, die 3-4 Jahre im Kindergarten waren, anschließend den gleichen Hort besuchen können. Momentan, während der Umbauphase, ist es auch den 3 Betriebsstätten geschuldet, dass man mehr Personal braucht, aber auch Corona-bedingt. Familien haben finanzielle Schwierigkeiten durch z. B. Kurzarbeit oder sind derzeit nicht am Arbeitsplatz, weshalb nicht mehr so viele Belegungszeiten gebucht werden. Corona-bedingt ist die Einkommenssteuer niedriger. Ein Antrag, einen Kooperationsvertrag mit der KiTa abzuschließen wurde vor Jahren vom Gemeinderat abgelehnt, weil man erst die weitere Entwicklung anschauen wollte. Der Kirchenpfleger der Kath. Kirchenstiftung habe schon immer angeboten, in seine Bücher zu schauen. Früher hatte man nur das normale Defizit für die Betriebskosten und das pädagogische Personal hatte sich bisher immer getragen.

 

Kirchenpfleger / Trägerbeauftragter der Kath. Kirchenstiftung, Herr Hauk ergänzt, dass er auf zwei Dinge Wert legt.

Zum einen ist der Hort eine politische Entscheidung gewesen, dass er angeboten wird. Zum zweiten möchte man an der Stellschraube Gebühren drehen. Den Vorschlag für Gebühren von der Caritas, wollte der Gemeinderat nie annehmen, da in 2 Nachbargemeinden KiTa`s mit sehr günstigen Gebühren betrieben werden. Wenn die vorgeschlagenen Preise verlangt werden würden, könnten Kinder in den Nachbargemeinden angemeldet werden. Entscheidung des Gemeinderates war, die Beiträge seit vielen Jahren nicht zu erhöhen. In den letzten Jahren gab es überproportionale Lohnerhöhungen, die durch die Förderung nicht ersetzt wurden. Seit dem Winter 2020 wurden viele Hortkinder abgemeldet, da die Eltern zu Hause sind, aber auch weil sie das Geld nicht mehr haben. Aus diesen Gründen wurden auch 5 Krippenkinder abgemeldet, die Beiträge für Krippenkinder sind jedoch überproportional. In den letzten Jahren waren viele junge Familien nach Laudenbach gezogen, aber Veränderungen innerhalb einem halben Jahr, kann man personalmäßig nicht so schnell anpassen. Man ist dabei dies zu prüfen. Wenn der GR Mitspracherecht wünscht, kann man darüber reden. Nach Kündigungen bezüglich Reinigungspersonal ist man dabei, sich nach einer Reinigungsfirma umschauen, was voraussichtlich Einsparungen ergebe.

 

Welche Kosten vom Freistaat übernommen werden und ob es eine Warteliste für Hortkinder gibt, möchte GR Gruß wissen.

 

Lt. Frau Faltus, der KiTa- Leiterin, werden pro Kind 4 € als Beitragsentlastung vom Freistaat Bayern übernommen.

 

Herr Hauk ergänzt, dass die Nachfrage zu Hortplätzen stark vom Stundenplan abhängt und viele Eltern abwarten, bis der Stundenplan des neuen Schuljahres bekannt ist.

 

Für den Hort kann tageweise gebucht werden, man muss trotzdem genügend Personal – auch für die gebundene Ganztagsklasse –  vorhalten, so Frau Geutner.

 

Lt. Frau Faltus haben sich aktuell 34 Familien für den Hort angemeldet, für die gebundene Ganztagsklasse sind es zwei. Die Kindergartenprognose ist derzeit erschreckend, in der Krippe könnten evtl. freie Plätze verbleiben.

 

Herr Hauk führt aus, dass es im Moment 2x12 Krippenplätze gibt, aber nur 2x8 belegt sind. Vom Jugendamt gibt es keine Sondergenehmigungen mehr. Situation ist, dass man Verträge hat, im Moment aber weniger Kinder da sind. Man befindet sich in der misslichen Lage, dass man nicht weiß, wie sich die Pandemie entwickelt und man nicht möglichst viel Personal abbauen kann. Überall werden Erzieherinnen gesucht und sind sie einmal weg, dann findet man kein qualifiziertes Personal mehr. Das KiTa-Personal ist sehr kooperativ und hat bereits Stunden reduziert.

 

Mit einer Kooperationsvereinbarung würde man die Frage der Mitsprache bei den Beitragssätzen abdecken, so Bgm. Distler. Der Gemeinderat wurde umfassend über Problematik informiert und kann sich nun ein Bild über die Situation machen.

 

Lt. GR Stahl wird man sich erst verlässlich über Zahlen unterhalten können, wenn wieder Normalbetrieb an einem Standort herrscht und die Pandemie beendet ist. Vorher sollte man nicht an der Personalschraube stellen, bei Bedarf Stunden reduzieren, aber keine Kündigungen aussprechen. Ein Kooperationsvertrag wäre kein Luxus.

 

GR Breitenbach (CSU) betont, dass ein 75%iger Zuschuss der Gemeinde gut ist und man froh sein kann, dass es den Träger gibt, damit die Gemeinde nicht 100% tragen muss. Man sollte dem Träger durch die schwierige Zeit helfen, aber vielleicht warten, bis der Haushalt aufgestellt ist.

 

Bgm. Distler lobt den Träger, die Kath. Kirchenstiftung, denn dort wird gerade auch durch den Kirchenpfleger Herrn Hauk viel ehrenamtlich gearbeitet.

 


Die Katholische Kirchenstiftung „St. Stephanus“ Laudenbach erhält seitens der Gemeinde Laudenbach im Jahr 2021 weiter 75 % der Betriebskosten wie bisher.

 

Über einen weiteren Zuschuss für das Jahr 2021 wird in den Haushaltsberatungen 2021 entschieden.

 

Es wird eine Kooperationsvereinbarung bezüglich des Betriebes der Kindertageseinrichtung „Karolusheim“ mit der Katholischen Kirchenstiftung „St. Stephanus“ Laudenbach abgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

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