Sitzung: 20.04.2021 GRL/017/2021
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Wohngebiet. Für die planungsrechtliche Beurteilung kommt es darauf an, ob sich dieses in die Umgebung einfügt.
Der Bauherr beabsichtigt, an das Wohnhaus zur Odenwaldstraße eine Terrasse mit (6m x 3,40m) anzubauen. Die Terrasse wird überdacht und wirkt von der Odenwaldstraße wie ein Balkon.
Die Abstandsflächen werden im weiteren Verfahren vom Landratsamt geprüft.
Die
Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Alle Eigentümer der benachbarten
Grundstücke haben den Bauantrag unterschrieben.
Die Gemeinde Laudenbach erteilt dem Bauvorhaben in der
vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.
Abstimmungsergebnis: |
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