Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Wohngebiet. Für die planungsrechtliche Beurteilung kommt es darauf an, ob sich dieses in die Umgebung einfügt.

 

Der Bauherr beabsichtigt, an das Wohnhaus zur Odenwaldstraße eine Terrasse mit (6m x 3,40m) anzubauen. Die Terrasse wird überdacht und wirkt von der Odenwaldstraße wie ein Balkon.

 

Die Abstandsflächen werden im weiteren Verfahren vom Landratsamt geprüft.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Alle Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben den Bauantrag unterschrieben.

 


Die Gemeinde Laudenbach erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.


Abstimmungsergebnis:

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