Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortsgebiet Rosenberg“, im allgemeinen Wohngebiet.
Das Bauvorhaben wurde in den Sitzungen am 22.09.2020 und 02.02.2021 abgelehnt, der Bauanfrage mit einer Überschreitung der Baugrenze von 3,95m wurde in der Sitzung am 02.03.2021 zugestimmt.
Diese Planung der Bauanfrage wird nun als Bauantrag eingereicht. Vom Planer liegt folgende Erläuterung vor:
„Unter
Berücksichtigung der BauNVO von 1968 wird die GRZ und GFZ weiterhin
eingehalten. Der Bestand überschreitet bereits die Baugrenze und wird nur
geringfügig durch das Wohngebäude erweitert. Der neu angelegte Zugang auf der
Nordseite ermöglicht die Erschließung des Dachgeschosses über die obere
Rosenbergstraße und weitere Stellplätze für das Dachgeschoss. Die
Dachgeschosswohnung erhält somit einen barrierefreien Zugang, so dass eine
künftige altersgerechte Nutzung bzw. auch eine Nutzung für Menschen mit
besonderen Anforderungen, die auch beim Antragsteller belegbar ist, möglich
wird.
Des Weiteren wird eine
Befreiung von der Mindestdachneigung von 25° benötigt. Der Anbau unterschreitet
mit einer Dachneigung von 15° diese um 10°, um den Anbau in dieser Breite zu
ermöglichen.“
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Baugrenze um 3,95m überschritten wird. Außerdem wird die zulässige Dachneigung (25 - 35°) um 10° unterschritten.
Es handelt sich um 3 bestehende Wohneinheiten, für die aufgrund der Bestandsfallregelung nach der Garagenstellplatzverordnung 3 Stellplätze nachzuweisen sind. Die bisherigen 2 Stellplätze werden auf 4 Stellplätze erweitert, sodass die 3 benötigten Stellplätze nachgewiesen werden können.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Alle Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben den Bauantrag unterschrieben.
Lt. GR May wurde die Bauvoranfrage am 2.3. abgelehnt.
Nach kurzer Recherche stellt sich heraus, dass zu der Bauvoranfrage mit 6 : 3 das Einvernehmen in Aussicht gestellt wurde.
Die Nachfrage von GR Farrenkopf, ob sich zu der Zustimmung zur Bauvoranfrage inzwischen eine Änderung gegeben hat, verneint Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann.
Die Gemeinde Rüdenau erteilt für die Überschreitung der
Baugrenze und für die Unterschreitung der Dachneigung Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36
BauGB wird erteilt.