Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortsgebiet Rosenberg“, im allgemeinen Wohngebiet.

 

Das Bauvorhaben wurde in den Sitzungen am 22.09.2020 und 02.02.2021 abgelehnt, der Bauanfrage mit einer Überschreitung der Baugrenze von 3,95m wurde in der Sitzung am 02.03.2021 zugestimmt.

 

Diese Planung der Bauanfrage wird nun als Bauantrag eingereicht. Vom Planer liegt folgende Erläuterung vor:

 

„Unter Berücksichtigung der BauNVO von 1968 wird die GRZ und GFZ weiterhin eingehalten. Der Bestand überschreitet bereits die Baugrenze und wird nur geringfügig durch das Wohngebäude erweitert. Der neu angelegte Zugang auf der Nordseite ermöglicht die Erschließung des Dachgeschosses über die obere Rosenbergstraße und weitere Stellplätze für das Dachgeschoss. Die Dachgeschosswohnung erhält somit einen barrierefreien Zugang, so dass eine künftige altersgerechte Nutzung bzw. auch eine Nutzung für Menschen mit besonderen Anforderungen, die auch beim Antragsteller belegbar ist, möglich wird.

Des Weiteren wird eine Befreiung von der Mindestdachneigung von 25° benötigt. Der Anbau unterschreitet mit einer Dachneigung von 15° diese um 10°, um den Anbau in dieser Breite zu ermöglichen.“

 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Baugrenze um 3,95m überschritten wird. Außerdem wird die zulässige Dachneigung (25 - 35°) um 10° unterschritten.

 

Es handelt sich um 3 bestehende Wohneinheiten, für die aufgrund der Bestandsfallregelung nach der Garagenstellplatzverordnung 3 Stellplätze nachzuweisen sind. Die bisherigen 2 Stellplätze werden auf 4 Stellplätze erweitert, sodass die 3 benötigten Stellplätze nachgewiesen werden können.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Alle Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben den Bauantrag unterschrieben.

 

 

Lt. GR May wurde die Bauvoranfrage am 2.3. abgelehnt.

Nach kurzer Recherche stellt sich heraus, dass zu der Bauvoranfrage mit 6 : 3 das Einvernehmen in Aussicht gestellt wurde.

 

Die Nachfrage von GR Farrenkopf, ob sich zu der Zustimmung zur Bauvoranfrage inzwischen eine Änderung gegeben hat, verneint Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann.

 


Die Gemeinde Rüdenau erteilt für die Überschreitung der Baugrenze und für die Unterschreitung der Dachneigung Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.