Sitzung: 27.04.2021 GRR/019/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Gemäß BayKiBiG Art. 5-8 ist die Gemeinde
Rüdenau verpflichtet, jährlich eine
Bedarfsplanung für Plätze in Kindertageseinrichtungen an die Fachaufsicht im Landratsamt
Miltenberg abzugeben.
Der Gemeinde Rüdenau steht in der Kindertageseinrichtungen gemäß der Betriebserlaubnis folgende Betreuungsplätze zur Verfügung:
Kindertageseinrichtung:
47 Kindergartenplätze
Folgende Geburten sind in Rüdenau zu verzeichnen:
Jahr 2020: 4
Jahr 2019: 6
Jahr 2018: 3
Jahr 2017: 13
Jahr 2016: 2
Aufgrund der Auswertung der Geburtenzahlen wird für das Kindergartenjahr 2021/2022 folgendes festgestellt:
Prognostizierte Kinderzahl für mögliche Krippenplätze: 12
Kinderzahl für Kindergartenplätze: 20
Kinderzahl für Schulkindbetreuung (Grundschule): 19
Beschluss:
Die Kindergartenbedarfsplanung wird zur Kenntnis
genommen.