Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Neuregelung der Gießwasserentnahme außerhalb der Frostperiode

 für die Gartengrundstücke an den Zapfstellen im Bereich

 „Nähe Bildweg“, „Flürlein unter der Straße“, „Nähe Fischgäßchen“ und „In der Hecke“.

 

Die Wasserentnahme an den bekannten Zapfstellen per Kanne (Handschöpfung) wird weiterhin

gegen eine jährliche Gebühr möglich sein.

 

Für die Gießwasserentnahme per Schlauch wird zusätzlich eine Zapfstelle mit 3 Anschlüssen mit Wasserzähler eingerichtet. Die Entnahme mit Kanne bleibt dort weiterhin möglich.

 

Die drei Abnahmestellen (incl. Wasserzähler) für die Schlauchbewässerung können gegen eine Nutzungspauschale von jeweils 34,80 EUR/ jährlich angemietet werden.

 

Die Untervermietung dieser Zapfstellen ist möglich.

Jeder Mieter erhält max. drei Schlüssel, gegen eine Kaution von 10,00 EUR pro Schlüssel.

 

Zusätzlich zu der pauschalen Nutzungsgebühr wird der Wasserverbrauch jährlich zum aktuellen

Wasserpreis lt. Satzung mit dem Mieter der Zapfstelle abgerechnet. Eine Weiterverrechnung im Falle der Untervermietung erfolgt nicht durch die Gemeinde.

 

Nach jeder Wasserentnahme per Schlauch, ist dieser aus Sicherheitsgründen wieder zu entfernen.

 

Die Wasserentnahme per Schlauch wird nur noch an der neu eingerichteten Probezapfstelle (siehe Plan) möglich sein.

 

Sofern sich die Handhabung der neu installierten Probezapfstelle für die Schlauchbewässerung bewährt, ist vorgesehen, auch die anderen Entnahmestellen umzurüsten.

 

 

Der Bauausschuss hat einstimmig empfohlen, zuzustimmen.

 

Die Wasserverbräuche der einzelnen Zapfstellen von 2020 wurden mit den Mengen von 2009 verglichen. Im Bildweg waren es 2009 bei ausschließlich Handschöpfung 209 Kubikmeter, 2020 nach Umrüstung auf Schlauchentnahme 710 Kubikmeter. An den Engern stieg der Verbrauch von 45 bzw. 40 Kubik auf 122 bzw. 123 Kubikmeter. Der Preis lag immer pauschal bei 5 €.

 

GR Bissert fragt, ob man die Entnahmestellen mit Handschöpfung mit einem Schloss versehen könnte, da die Bedienung mit einem Vierkantschlüssel von Jedermann möglich ist.

 

Lt. Bgm. Münig ist dies aktuell nicht vorgesehen und nicht Bestandteil des Beschlusses. Sollte sich nach Umrüstung herausstellen, dass Missbrauch betrieben wird, kann man mit relativ geringen Mitteln Vorkehrungen treffen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kleinheubach beschließt, für die Bewässerung der Gartengrundstücke Nähe Bildweg außerhalb der Frostperiode eine Probezapfstelle mit 3 Anschlussmöglichkeiten (mit Wasserzähler) für die Schlauchbewässerung einzurichten.

Diese Abnahmestellen können gegen eine Gebühr von 34,80 EUR/ jährlich angemietet werden. Der Wasserbezug wird mit den Mietern zu den jeweils gültigen Wassergebühren lt. Satzung abgerechnet.

Eine Untervermietung dieser Zapfstellen ist möglich. Jeder Mieter erhält max. drei Schlüssel, gegen eine Kaution von 10,00 EUR pro Schlüssel.

 

Die Handschöpfung an allen bekannten Abnahmestellen ist weiterhin gegen eine jährliche Gebühr von 10,00 € ab 2021 möglich. Eine Schlauchbewässerung wird nur noch an den eigens dafür vorgesehenen Abnahmestellen geduldet.

 

Bei Bewährung der Nutzung der Wasserstellen mit Schlauchanschluss werden die weiteren möglichen Zapfstellen ebenfalls umgerüstet.