Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

In § 3 der Satzung für den Seniorenbeirat ist unter Ziffer 1, Abs. 2 – Zusammensetzung

des Seniorenbeirates – festgelegt, dass der Seniorenbeirat aus bis zu 10 gewählten

Mitgliedern besteht.

Da sich die Suche nach geeigneten Personen in den vergangenen Jahren

als schwierig erwies, wird seitens der Seniorenbeiratsvorsitzenden vorgeschlagen, die

Zusammensetzung des Seniorenbeirates unter § 3 der Satzung dahingehend zu ändern,

dass sich der Seniorenbeirat künftig aus mindestens 4 und höchstens 10 Beiräten zusammensetzt.

 

Ziffer 4 – Dauer der Amtszeit – soll um folgenden Halbsatz ergänzt werden:

„und endet mit der Wahl eines neuen Seniorenbeirates.“

 

 


Beschluss:

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)

in der derzeit gültigen Fassung erlässt der Markt Kleinheubach folgende 1. Änderungssatzung

 

                                                                § 1

§ 3 der Satzung wird unter Ziffer 1, Abs. 2 wie folgt geändert:

Der Seniorenbeirat besteht aus mindestens 4 und höchstens 10 gewählten Mitgliedern.

 

                                                               § 2

§ 3 der Satzung erhält unter Ziffer 4 folgenden Halbsatz angefügt:

„und endet mit der Wahl eines neuen Seniorenbeirates“.

 

                                                               § 3

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Kleinheubach,

Markt Kleinheubach

 

Thomas Münig

Erster Bürgermeister