Sitzung: 11.05.2021 MK/021/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
In § 3 der Satzung für den Seniorenbeirat ist unter Ziffer 1, Abs. 2 – Zusammensetzung
des Seniorenbeirates – festgelegt, dass der Seniorenbeirat aus bis zu 10 gewählten
Mitgliedern besteht.
Da sich die Suche nach geeigneten Personen in den vergangenen Jahren
als schwierig erwies, wird seitens der Seniorenbeiratsvorsitzenden vorgeschlagen, die
Zusammensetzung des Seniorenbeirates unter § 3 der Satzung dahingehend zu ändern,
dass sich der Seniorenbeirat künftig aus mindestens 4 und höchstens 10 Beiräten zusammensetzt.
Ziffer 4 – Dauer der Amtszeit – soll um folgenden Halbsatz ergänzt werden:
„und endet mit der Wahl eines neuen Seniorenbeirates.“
Beschluss:
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Bayern (GO)
in der derzeit gültigen Fassung erlässt der Markt
Kleinheubach folgende 1. Änderungssatzung
§ 1
§ 3 der Satzung wird unter Ziffer 1, Abs. 2 wie folgt
geändert:
Der Seniorenbeirat besteht aus mindestens 4 und höchstens
10 gewählten Mitgliedern.
§ 2
§ 3 der Satzung erhält unter Ziffer 4 folgenden Halbsatz
angefügt:
„und endet mit der Wahl eines neuen Seniorenbeirates“.
§ 3
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer
öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Kleinheubach,
Markt Kleinheubach
Thomas Münig
Erster Bürgermeister