Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Bauherr beantragt mit Schreiben vom 14.04.2021 einen Zuschuss im Rahmen der Altortentwicklung für die Anwesen Löwengasse 6 und 10, Fl.Nr. 542.

 

Die Maßnahme beinhaltet den Umbau Löwengasse 10 zum 2-Familienwohnhaus und den Abbruch und Neubau eines 3-Familienwohnhauses (Löwengasse 6). Der Zuschuss wird beantragt für 5 Wohneinheiten.

 

Gestaltungsmaterialien liegen nicht vor, nur eine Kostenschätzung der Baukosten in den Bauanträgen.

 

Der Bauausschuss hat einstimmig empfohlen, zuzustimmen.

 


Beschluss:

Der Antrag wird bis zur Verabschiedung neuer Förderrichtlinien zurückgestellt.