Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

GR Breitenbach wird gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Der Bauherr beabsichtigt, das Dach am Wohnhaus Baugasse 5A in Richtung „Hecke“ um ca. 30 - 60cm zu verlängern.

Folgende Erläuterung zum Vorhaben liegt vor:

 

„Nach mehreren Schadensfällen haben wir uns entschlossen, das Dach zu verlängern. Nach Starkregen oder Gewittern dringt immer wieder Wasser in unser Gebäude. Der Versuch, dieses abzustellen, wirkte nicht und deshalb haben wir uns entschlossen, das Dach zu verlängern, auch um weitere Schäden am Haus abzuwenden.

Nach der Altortsatzung ist hier die Zustimmung des Gemeinderates notwendig. Wir hoffen auf eine positive Entscheidung.“

 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt ist die Dachverlängerung nicht baugenehmigungspflichtig. Nach Beschlussfassung werden die Anlagen dem Landratsamt, Untere Denkmalschutzbehörde weitergeleitet.

 

 

Der Bauausschuss hat einstimmig empfohlen, zuzustimmen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach stimmt der Maßnahme wie beantragt zu.