Sitzung: 11.05.2021 MK/021/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
GR Breitenbach wird
gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauherr beabsichtigt, das Dach am Wohnhaus Baugasse 5A in Richtung „Hecke“ um ca. 30 - 60cm zu verlängern.
Folgende Erläuterung zum Vorhaben liegt vor:
„Nach mehreren
Schadensfällen haben wir uns entschlossen, das Dach zu verlängern. Nach
Starkregen oder Gewittern dringt immer wieder Wasser in unser Gebäude. Der
Versuch, dieses abzustellen, wirkte nicht und deshalb haben wir uns
entschlossen, das Dach zu verlängern, auch um weitere Schäden am Haus
abzuwenden.
Nach der Altortsatzung
ist hier die Zustimmung des Gemeinderates notwendig. Wir hoffen auf eine
positive Entscheidung.“
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt ist die Dachverlängerung nicht baugenehmigungspflichtig. Nach Beschlussfassung werden die Anlagen dem Landratsamt, Untere Denkmalschutzbehörde weitergeleitet.
Der Bauausschuss hat einstimmig empfohlen, zuzustimmen.
Beschluss:
Der Markt Kleinheubach stimmt der Maßnahme wie beantragt
zu.