Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Gewerbegebiet. Für die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens kommt es darauf an, ob sich dieses in die Umgebung einfügt.

 

Der Bauherr beabsichtigt, an den beiden Bestandsgebäuden Richtung Bildweg den Dachstuhl abzubrechen und um je einen Stock mit Flachdach aufzustocken. Das Gebäude Richtung Westen wird 2-geschossig (Firsthöhe 9,12m), das Gebäude Richtung Osten 3-geschossig (Firsthöhe 11,30m). Außerdem soll zwischen den Gebäuden ein außenliegendes Treppenhaus errichtet werden.

 

Nach der Garagen- und Stellplatzverordnung sind für Handwerks- und Industriebetriebe 1 Stellplatz je 70m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte nachzuweisen. Das Areal mit den Betrieben beschäftigt derzeit 200 Mitarbeiter, das bedeutet 67 Stellplätze werden gefordert. Mit den nachgewiesenen 94 Stellplätzen ist der Stellplatznachweis erfüllt.

 

 

Der Bauausschuss hat empfohlen, zuzustimmen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB