Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Ein einheitliches und leistungsstarkes Funknetz für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland – dieser Gedanke steht hinter dem geplanten neuen Digitalfunk, insbesondere für die Feuerwehren, Polizei und Hilfsorganisationen. Für die Anschaffung von notwendigen Kommunikationsgeräten soll in Bayern eine zentrale Ausschreibung, koordiniert von den Landratsämtern, Regierungen und dem Bayerischen Innenministerium, stattfinden. Der Bedarf für die örtlichen Feuerwehren an digitalen Funkmeldeempfängern („Pager“) ist jeweils von den Gemeinden an das Landratsamt zu melden.

 

Die Alarmierung der Feuerwehr Laudenbach erfolgt künftig ebenfalls digital. Für die Ausstattung der Feuerwehren sind Gerätesets „Digitale Pager“ erforderlich. Bei der Freiwilligen Feuerwehr Laudenbach sind 40 Gerätesets erforderlich. Ein Geräteset umfasst den Pager inklusive Akku, Heimzusatz mit Antenne, Ladegerät mit Ladekabel, Tragesystem (Gürtelclip, -holster oder Tragetasche) und Bedienungsanleitung.

 

Die Ausschreibung zur Anschaffung dieser Funkmeldeempfänger wird bayernweit erfolgen. Für diese Maßnahmen gibt es bei der Regierung von Unterfranken ein Sonderförderprogramm „Digitalfunk“.. Der Förderantrag wird zu gegebener Zeit bei der Regierung von Unterfranken gestellt.

 

Die Kosten pro TETRA-Meldeempfänger sind derzeit noch nicht beziffert. Der Zuschuss pro Geräteset beträgt max. 80 % der förderfähigen Aufwendungen.

 

 

Beratung:

GR Jacobaschke geht davon aus, dass die Sirenen irgendwann auch aufgerüstet werden müssen.

 

Lt. Kämmerin Sabine Geutner geht es vorrangig um Funkempfänger. Im Rahmen des Katastrophenschutzes gibt es ein Förderprogramm zur Aufrüstung von Sirenen.

 

Hier ist geplant über den Kreisverband des Bayerischen Gemeindetages ein einheitliches Vorgehen  für die Umrüstung der Sirenen im Landkreis Miltenberg zu entwickeln.


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt einer Beschaffung digitaler TETRA Endgeräte für die Freiwillige Feuerwehr Laudenbach zu.

Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.