Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Aus der Bevölkerung kam der Wunsch nach Maßnahmen, die zu einer Geschwindigkeitsreduzierung der Verkehrsteilnehmer im Ortsbereich führen.

 

Bei einer Verkehrsschau am 29.04.2021 wurden die Möglichkeiten mit den zuständigen Fachbehörden Polizei und Landratsamt besprochen.

 

Von der Polizei wurden kurz die Vorgaben bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen erläutert (z. Bsp. nur außerhalb von Durchgangsstraßen, Zonencharakter, Vorfahrtsregelung rechts vor links etc.).
 

Als Grundlage sollten vorher Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrszählungen durchgeführt werden, da auch mit Einwänden von Gegnern der geplanten Tempo-30-Zonen gerechnet werden muss. Durch diese Messungen wird auch deutlich, ob die subjektiven Geschwindigkeitseinschätzungen den Tatsachen entsprechen. Dies wurde bei der KVÜ bereits in Auftrag gegeben.

 

Sollten Tempo-30-Zonen eingerichtet werden, wäre es sinnvoll, zu den Verkehrszeichen in den Gebieten Bodenmarkierungen „30“ aufbringen zu lassen.

 

Beim vor-Ort-Termin wurde vorgeschlagen, nach den Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen als Erstes zu überlegen, ob außer der Kreisstraße MIL 4 in allen anderen Straßen die Vorfahrtsregelung „rechts-vor-links“ gelten sollte. Dies würde die Geschwindigkeit automatisch runter bremsen. Hierfür wäre an den Übergängen von der Kreisstraße zu den Gemeindestraßen jeweils ein Hinweis auf die geänderte Vorfahrt für ca. ein halbes Jahr aufzustellen.

 

Zur Reduzierung der Geschwindigkeit würde sich aber auch in Straßen, wie z. Bsp. der Flörstraße ein Parkkonzept, durch die Einrichtung einer Parkverbotszone anbieten, in der das Parken nur in eingezeichneten Flächen erlaubt ist. Wenn diese Parkplätze alternierend markiert werden, können die Fahrzeuge nur langsamer fahren.

 

Der gepflasterte Bereich um die Kirche würde sich zur Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Bereichs anbieten. Die Verkehrszeichen müssten an allen Zufahrten aufgestellt werden. Es würde ein verkehrsberuhigter Ortsmittelpunkt rund um die Kirche entstehen.

 

Im Bereich des Zugangs zum Kindergarten in der Flörstraße könnte zu den vorhandenen Verkehrszeichen 136 (Kinder) das Aufbringen des VZ als Bodenmarkierung die Aufmerksamkeit der Autofahrer erhöhen.

 

 

Beratung:

Im Gremium diskutiert man ausführlich. Lt. GR Pfister befürwortete die Polizei eine rechts-vor-links-Regelung. Er hat mit Bgm. Grün aus Bürgstadt telefoniert. Dort hat sich diese Regelung sehr bewährt.

 

Lt. Bgm. Wolf-Pleßmann muss das Parkkonzept noch ausgearbeitet werden. Der Gemeinderat kann gerne betreffende Straßen abgehen, um die Situationen zu bewerten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Rüdenau beschließt, dass

 

  • Im Ortsbereich der Gemeinde Rüdenau künftig außerhalb der Kreisstraße die Verkehrsregelung „rechts vor links“ gelten soll. Vorhandene Verkehrszeichen zur Vorfahrtsregelung werden abgebaut.

 

  • Es werden Parkkonzepte für bestimmte Straßen ausgearbeitet, in denen durch die Einrichtung von Parkverbotszonen, nur in ausgewiesenen Flächen geparkt werden darf.

 

  • Im Umfeld der Kirche wird ein Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.

 

  • In der Flörstraße werden in Höhe der Zugänge zum Kindergarten Bodenmarkierungen mit den Piktogrammen des VZ 136 (Kinder) aufgebracht.