Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Die ambulante ärztliche Versorgung ist ein wichtiger Faktor für die Attraktivität von Gemeinden, v.a. in ländlichen Regionen. Daher bemühen sich zunehmend Kommunen um konstruktive Lösungen. Die Odenwald-Allianz arbeitet bereits seit dem Jahr 2015 an dieser Thematik und erarbeitete das Gesundheitskonzept „Campus GO – smarte Gesundheitsregion Bayerischer Odenwald“. Ziel des Konzeptes ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen aller in den Gesundheitsberufen Beschäftigten, die Minderung von deren Arbeitsbelastung, die Steigerung von Effizienz und die Sicherung der Qualität durch systematische und digital unterstützte Kooperationen, auch mit Pflegediensten und –heimen. Ergänzend zu den GKV-Leistungen sollen Leistungen aus dem Bereich der Prävention, der Sportmedizin und der Arbeitsmedizin (die betriebsärztliche Versorgung der öffentlichen Verwaltungen und der KMU der Region) angeboten werden, auch um die Attraktivität der entsprechenden Praxen zu fördern. 

 

Die ambulante ärztliche Versorgung wird sich in den nächsten Jahren spürbar verändern. Damit Kommunen eine patientenorientierte hausärztliche Versorgung sicherstellen können, müssen geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden. Denn, um ausreichend ärztlichen Nachwuchs gewinnen zu können, muss die hausärztliche Tätigkeit Freude machen. Dazu müssen die Bedürfnisse der jungen Ärztegeneration ausreichend Berücksichtigung finden. Das Genossenschaftsmodell der DIOMEDES tut dies konsequent. Besonders wichtig sind dabei die vielfältigen Gestaltungsoptionen für die ärztliche Arbeit in der Genossenschaft. Wichtige Eckpunkte sind unterschiedliche Anstellungsoptionen – auch in Teilzeit –, die konsequente Entlastung von Bürokratie, die Beseitigung wirtschaftlicher Risiken sowie die Möglichkeit, in einem Ärzteteam zu arbeiten und sich fachlich austauschen zu können. Das Modell ist auch für Ärzte interessant, die eine Nachfolgelösung für ihre Praxis suchen. Nicht zuletzt schafft es für das Assistenzpersonal einer Praxis neue Entwicklungsperspektiven. Der Betrieb von Arztpraxen findet im zulassungsrechtlichen Rahmen eines oder mehrerer Medizinischen Versorgungszentren statt (§95 SGB V).

 

Genossenschaften sind eine innovative Form organisierter bürgerschaftlicher und unternehmerischer Selbsthilfe. Obwohl die genossenschaftliche Idee auf eine lange Tradition zurückblickt, hat sie an Aktualität nicht verloren. Denn die Grundideen der Genossenschaft, Solidarität und gleichberechtigte Mitbestimmung gewinnen in der heutigen Zeit zunehmend an Bedeutung. Friedrich Wilhelm Raiffeisen, einer der Gründerväter der Genossenschaften, wird in Beschreibung des Wesens der Genossenschaften mit den Worten zitiert: „Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele“.

 

Das Genossenschaftsmodell ist zwar primär für den hausärztlichen Bereich entwickelt worden, schließt jedoch die mögliche Beteiligung anderer Facharztgruppen ein.

 

Finanzielle Konsequenzen:

Die Kommunen der Odenwald-Allianz beteiligen sich als Mitglied mit einer Einlage (Geschäftsanteil) in Höhe von EURO 1.000,--  an der Genossenschaft.

Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet den Gläubigern nur das Vermögen der Genossenschaft (§2 GenG). Nachschusspflichten werden durch die Satzung der Genossenschaft ausgeschlossen (§105 Abs. 1 Satz 1 GenG).

Über die Einlage hinausgehende Zahlungen bedürfen grundsätzlich weiterer Beschlüsse.

 

Personelle Konsequenzen:

Keine.

 

 

Lt. Bgm. Wolf-Pleßmann gab es eine Videokonferenz von ca. 3 Stunden zu diesem Thema. GRin Mühling nahm ebenfalls teil.

 

GR Mühling berichtet, dass grundsätzlich wenig Informationen zu wirklich interessanten Themen für die Gemeinde gezeigt wurden. Ob zu den genannten Kosten von 1.000 € noch weitere dazukommen, wurde nicht kommuniziert. Sie fand das Ganze sehr Amorbach-lastig.

 

Das Gebäude wird durch Investoren in Amorbach gebaut, so Bgm. Wolf-Pleßmann. Für die Gemeinden ist zunächst keine weitere Forderung nötig. Rüdenau ist Mitglied der Odenwaldallianz und sollte sich solidarisch zeigen.

Sollten weitere Kosten zu den 1.000 € kommen, wird darüber im Gemeinderat beschlossen.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Rüdenau Gründungsmitglied einer eingetragenen Genossenschaft mit einem Geschäftsanteil in Höhe von EURO 1.000,-- wird, deren vorrangiges satzungsgemäßes Ziel die Mitwirkung bei der Sicherung der hausärztlichen Versorgung im Bereich ihrer Mitglieder sein wird.