Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Für die planungsrechtliche Beurteilung kommt es darauf an, ob sich dieses in die Umgebung einfügt.

 

Der Bauherr beabsichtigt auf den bestehenden Carport eine Terrasse (6,80m x 3,70m und 2,00m x 2,90m) zu errichten. Die Terrasse besteht aus zwei Flächen, bei der die kleinere Fläche 0,50m tiefer liegt.

 

Die Abstandsflächen werden eingehalten.

 

Alle Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben laut Bauherrn ihre Zustimmung zum Bauvorhaben erteilt.


Beschluss:

Die Gemeinde Laudenbach erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.