Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seinen Sitzungen am 16.03.2021 und 13.04.2021 die Anregungen und Bedenken, die im Zuge der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB geäußert wurden, beschlussmäßig abgehandelt und die Einarbeitung der Änderungen in den Änderungsentwurf beschlossen und der geänderte 1. Änderungsentwurf in der Sitzung am 13.04.2021 gebilligt.

 

Folgende Änderungen bzw. Ergänzungen wurden vorgenommen:

 

  • Berichtigung (Anpassung) des Flächennutzungsplans mit Begründung
  • Systematik der Festsetzungen mit den jeweiligen Rechtsgrundlagen wurde überarbeitet
  • Redaktionelle Änderung (Rechtsgrundlagen, Verfahrensvermerk, Farbe Mischgebiet, Erweiterung der Grundstücksgrenze, Ergänzung der Nutzungsschablonen …)
  • Nutzungszeiten für Parkplätze wurden aus dem B-Plan gestrichen
  • Die Regelung, dass offene Stellplätze auch außerhalb der Baugrenzen zulässig sind, jedoch nicht innerhalb der privaten Grünfläche, wurde aufgehoben, da im Änderungsentwurf keine private Grünfläche mehr dargestellt ist.
  • Festsetzung zu Gebäudeöffnungen
  • Festsetzungen zu „Erschütterungen aus Bahnanlagen“ wurde überarbeitet
  • Schallimmissionsprognose wurde aktualisiert, Orientierungswerte wurden ergänzt
  • Hinweise zum Artenschutz, Bodenschutz, Niederschlagswasser, Starkniederschläge, Wasserversorgung, Grundwasserschutz wurden ergänzt.

 

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird die Gemeinde Rüdenau als betroffener Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis 21.05.2021 gebeten.

 

Bereits am 02.02.2021 befasste sich der Gemeinderat Rüdenau mit der Änderung des Bebauungsplans gem. § 4 Abs. 2 BauGB und äußerte keine Anregungen und Bedenken.


Beschluss:

Seitens der Gemeinde Rüdenau bestehen zu der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Bahnhof“ und Berichtigung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl.Nr. 3878/7 keine Bedenken und Anregungen.