Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungshaushalt 2021 schließt nach vorläufiger Planung in den Einnahmen mit 2.986.300 € ab. In den Ausgaben sind derzeit in den Planungen 3.357.730 € vorgesehen.

 

Somit ist ein Defizit im Verwaltungshaushalt in Höhe von 371.430 € zu verzeichnen. Die gesetzlich geforderte Mindestzuführung, in Höhe der ordentlichen Tilgung (24.000 €), in den Vermögenshauhalt ist nicht möglich.

 

Stattdessen muss eine Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt erfolgen.

 

 

Hier ein kurzer Überblick über wesentliche Abweichungen in Bezug auf Haushalt 2020 und 2021.

 

Die Einnahmen sinken in der Planung von 2020 auf 2021 um 378.205 €.

 

Die größten Einnahmeminderungen sind im Bereich des Zuschusses für die Betriebskostenförderung Kindergarten (minus ca. 90.000 €), Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer (minus 88.400 €) und der Schlüsselzuweisungen vom Land (minus 260.900 €) zu verzeichnen. Im Bereich des Waldes und der Friedhofsgebühren sind Einnahmensteigerungen festzustellen.

 

Die Ausgaben im Gesamtverwaltungshaushalt im Vergleich zu 2020 betrachtet sinken die Ausgaben um 6.775 € .

 

Zu beachten ist jedoch, dass im Plan 2020 die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von 326.395 € enthalten ist. Lässt man die Zuführung außer Betracht, so steigen die Ausgaben in Höhe von 320.150 €.

 

Bei den Ausgaben sind erwähnenswert:

-          Kreisumlage (plus 170.700 €)

-          Verwaltungsgemeinschaftsumlage (plus 53.700 €)

-          Unterhalt Wasserversorgung (plus 30.000 €)

-          Waldbewirtschaftung (plus 14.000 €)

-          Bauhof plus 17.000 €)

-          Zuschuss Kita Karolusheim – laufender Betrieb – (plus 50.000 €)

-           Schulverband (plus 22.100 €)

 

 

In der Anlage erhalten Sie eine Tabelle mit dem Vergleich der Planzahlen aus 2020 und 2021 aufgegliedert nach Einzelplänen.  

 

Weiter ist der Vorlage der Entwurf des Verwaltungshaushaltes, der Stellenplan und die Schuldenübersicht beigefügt.

 

Beratung:

Bürgermeister Stefan Distler führt in die Thematik der Haushaltsplanungen ein und übergibt das Wort der Kämmerin Sabine Geutner.

 

Kämmerin Geutner erläutert den o.g. Sachverhalt anhand, der als Anlage beigefügten Tabelle. Die Haushaltsansätze wurde aufgrund der in den letzten 2 Jahren festgestellten Ergebnisse in den einzelnen Haushaltsstellen, sowie bereits bekannten ausgaben gebildet.

 

Gemeinderat Breitenbach (DU) bittet um Erläuterung der Kostensteigerung im Einzelplan 7.

 

Kämmerin Geutner erklärt, dass der Einzelplan 7 u.a. die Kosten für den Bauhof, Kanal, Friedhof u.a. beinhaltet. Kostensteigerungen sind insbesondere im Bereich des Bauhofes aufgrund Personalkostensteigerungen (neuer Tarifabschluss) und Unterhaltskosten zu finden.

 

Gemeinderat Löffler fragt nach, warum es im Bereich des Einzelplanes 4 (Kindergarten) zu massiven Einnnahmeminderungen kommt.

 

Die Betriebskostenförderung nach BayKiBig wird festgesetzt aufgrund der Buchungszeiten der angemeldeten Kinder. Stichtag für die Festsetzung ist der Januar. Aufgrund der Corona-Krise wurden vermehrt Kinder abgemeldet bzw. Buchungszeiten reduziert. In der KiTa Laudenbach war dieses Umbuchungs- bzw. Abmeldeverhalten sehr stark ausgeprägt. So ist laut Kämmerin Geutner die Einnahmeminderung zu begründen.

 

Warum die VG- Umlage erhöht wurde, möchte Gemeinderat Breitenbach (CSU) wissen.

 

Geschäftsleiter Bernd Geutner erklärt, dass die Erhöhung u.a. auch mit Personalsteigerungen begründet ist.

 

Weiter erläutert Kämmerin Geutner, den Stellenplan, der keine Änderungen zum Stellenplan 2020 enthält.

 

Auch die Schuldenübersicht wird von Kämmerin Geutner erklärt. Besonders auffällig ist hier die Steigerung in der Pro Kopf Verschuldung auf 1.179,84 €. Der Landesdurchschnitt zum 31.12.2019 bei vergleichbaren Kommunen beträgt 593,00 €. Nimmt man die Anteile der Verwaltungsgemeinschaft und Schulverband hinzu beträgt die pro Kopfverschuldung zum 31.12.2021 1.939,69 €.