Sitzung: 25.05.2021 GRL/025/2021
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Der
Verwaltungshaushalt 2021 schließt nach vorläufiger Planung in den Einnahmen mit
2.986.300 € ab. In den Ausgaben sind derzeit in den Planungen 3.357.730 €
vorgesehen.
Somit ist ein Defizit im Verwaltungshaushalt in Höhe von 371.430 € zu verzeichnen. Die gesetzlich geforderte Mindestzuführung,
in Höhe der ordentlichen Tilgung (24.000 €), in den Vermögenshauhalt ist nicht
möglich.
Stattdessen muss
eine Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt erfolgen.
Hier ein kurzer
Überblick über wesentliche Abweichungen in Bezug auf Haushalt 2020 und 2021.
Die Einnahmen sinken
in der Planung von 2020 auf 2021 um 378.205 €.
Die größten
Einnahmeminderungen sind im Bereich des Zuschusses für die
Betriebskostenförderung Kindergarten (minus ca. 90.000 €), Gemeindeanteil aus
der Einkommensteuer (minus 88.400 €) und der Schlüsselzuweisungen vom Land
(minus 260.900 €) zu verzeichnen. Im Bereich des Waldes und der
Friedhofsgebühren sind Einnahmensteigerungen festzustellen.
Die Ausgaben im
Gesamtverwaltungshaushalt im Vergleich zu 2020 betrachtet sinken die Ausgaben
um 6.775 € .
Zu beachten ist
jedoch, dass im Plan 2020 die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
in Höhe von 326.395 € enthalten ist. Lässt man die Zuführung außer Betracht, so
steigen die Ausgaben in Höhe von 320.150 €.
Bei den Ausgaben
sind erwähnenswert:
-
Kreisumlage
(plus 170.700 €)
-
Verwaltungsgemeinschaftsumlage
(plus 53.700 €)
-
Unterhalt
Wasserversorgung (plus 30.000 €)
-
Waldbewirtschaftung
(plus 14.000 €)
-
Bauhof
plus 17.000 €)
-
Zuschuss
Kita Karolusheim – laufender Betrieb – (plus 50.000 €)
-
Schulverband (plus 22.100 €)
In der Anlage
erhalten Sie eine Tabelle mit dem Vergleich der Planzahlen aus 2020 und 2021
aufgegliedert nach Einzelplänen.
Weiter ist der
Vorlage der Entwurf des Verwaltungshaushaltes, der Stellenplan und die
Schuldenübersicht beigefügt.
Beratung:
Bürgermeister Stefan
Distler führt in die Thematik der Haushaltsplanungen ein und übergibt das Wort
der Kämmerin Sabine Geutner.
Kämmerin Geutner
erläutert den o.g. Sachverhalt anhand, der als Anlage beigefügten Tabelle. Die
Haushaltsansätze wurde aufgrund der in den letzten 2 Jahren festgestellten
Ergebnisse in den einzelnen Haushaltsstellen, sowie bereits bekannten ausgaben
gebildet.
Gemeinderat
Breitenbach (DU) bittet um Erläuterung der Kostensteigerung im Einzelplan 7.
Kämmerin Geutner
erklärt, dass der Einzelplan 7 u.a. die Kosten für den Bauhof, Kanal, Friedhof
u.a. beinhaltet. Kostensteigerungen sind insbesondere im Bereich des Bauhofes
aufgrund Personalkostensteigerungen (neuer Tarifabschluss) und Unterhaltskosten
zu finden.
Gemeinderat Löffler
fragt nach, warum es im Bereich des Einzelplanes 4 (Kindergarten) zu massiven
Einnnahmeminderungen kommt.
Die
Betriebskostenförderung nach BayKiBig wird festgesetzt aufgrund der
Buchungszeiten der angemeldeten Kinder. Stichtag für die Festsetzung ist der
Januar. Aufgrund der Corona-Krise wurden vermehrt Kinder abgemeldet bzw.
Buchungszeiten reduziert. In der KiTa Laudenbach war dieses Umbuchungs- bzw.
Abmeldeverhalten sehr stark ausgeprägt. So ist laut Kämmerin Geutner die
Einnahmeminderung zu begründen.
Warum die VG- Umlage
erhöht wurde, möchte Gemeinderat Breitenbach (CSU) wissen.
Geschäftsleiter
Bernd Geutner erklärt, dass die Erhöhung u.a. auch mit Personalsteigerungen
begründet ist.
Weiter erläutert
Kämmerin Geutner, den Stellenplan, der keine Änderungen zum Stellenplan 2020
enthält.
Auch die
Schuldenübersicht wird von Kämmerin Geutner erklärt. Besonders auffällig ist
hier die Steigerung in der Pro Kopf Verschuldung auf 1.179,84 €. Der
Landesdurchschnitt zum 31.12.2019 bei vergleichbaren Kommunen beträgt 593,00 €.
Nimmt man die Anteile der Verwaltungsgemeinschaft und Schulverband hinzu
beträgt die pro Kopfverschuldung zum 31.12.2021 1.939,69 €.