Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

In der Anlage erhalten Sie die Investitionsplanung für das Jahr 2021. Die verschiedenen Ämter haben den Bedarf angemeldet, die Finanzverwaltung hat diese entsprechend eingeplant.

 

In der Aufstellung wurden die Ausgaben priorisiert.

 

 

Prioritäten

Sicherheitsrelevant

2

Dringend

3

Weitere Aufgaben/Sonstiges

4

Rechtliche Verpflichtung -> Auftrag, Beschluss, Vertrag u.ä.

1

 

Für die Ausgaben in der Priorität 1 bestehen rechtliche Verpflichtungen zur Ausführung, so dass kein Spielraum vorhanden ist, sowohl in finanzieller als auch zeitlicher Hinsicht. Rechtliche Verpflichtungen entstehen aufgrund Auftragsvergaben, Verträgen, Beschlüssen o.ä..

 

Die Ausgaben in Priorität 1 umfassen rund 90 % der gesamten Planung.

 

Sollte der Finanzplanung zugestimmt werden, sind Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 für 2022 notwendig.

Dies zieht die Genehmigungspflicht er Rechtsaufsichtsbehörde nach sich.

 

Beratung:

 

Kämmerin Geutner fasst den Sachverhalt zusammen und bittet um Fragen zur vorgelegten Investitionsplanung. Diese ist dem Protokoll beigefügt.

 

Gemeinderat Stahl bittet die Anbaukehrmaschine aufgrund sicherheitsrelevanter Aspekte (Winterdienst) verbindlich in die Finanzplanung 2022 und nicht erst 2024 mit aufzunehmen. Auch vertritt die Auffassung, dass die Transportleitung am Wald falsch benannt ist und bittet um Abklärung mit Heiko Kempf. Dies müsste Transportleitung Mühlweg heißen.

 

Gemeinderat Willert fragt an, ob die Straßensanierungskosten in Höhe von 45.000 € eine „Altlast“ sei.

 

Gemeinderat Klein erklärt, dass dieser Auftrag 2017 gefasst wurde. Aufgrund der Erschließung Bocksberg wurden diese Arbeiten aber immer wieder verschoben.

 

Gemeinderat Breitenbach (CSU) bittet um Erklärung, warum das Corona-Hilfspaket aus 2020 nicht mehr in der Haushaltsplanung 2021 aufgeführt ist.

 

Kämmerin Geutner erklärt, dass das Corona-Hilfspaket keine investive Maßnahme und somit nicht im Vermögenshaushalt einzustellen ist. Die beschlossenen Hilfeleistungen aus der letzten Sitzung wurden im Verwaltungshaushalt eingeplant. Aufgrund der finanziellen Lage wurden keine weiteren Ansätze in den Folgejahren gebildet. Sollte in diesem Jahr erneut Zuwendungen beschlossen werden, so sind diese dann in den Haushalt 2022 einzuplanen.

 

Gemeinderat Löffler möchte zum Haushaltsansatz Grunderwerb Odenwaldstraße bereits jetzt seine Bedenken anmelden.

 

Bürgermeister Distler merkt hierzu an, dass er in der letzten Gemeinderatsitzung den Auftrag erhalten habe, diese Angelegenheit weiter zu verfolgen. Daher ist es notwendig einen Haushaltsansatz zu bilden.

 

Gemeinderat Klein pflichtet Bürgermeister Distler bei und betont, dass dennoch für einen Erwerb nochmalige Beschlüsse aus dem Gemeinderat notwendig seien.

 

 


Beschluss:

Die Anbaukehrmaschine Traktor für den Bauhof (HH-Stelle 7000.9350) wird verbindlich in die Finanzplanung 2022 unter Priorität 2 aufgenommen.