Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Regelmäßig wird die Eheschließung in den Amtsräumen des gewählten Standesamtes vorgenommen. Die Entscheidung, welcher Ort außerhalb des Standesamtes zur Vornahme der Eheschließung bestimmt wird, stellt eine Widmung im Sinne eines personenstandsrechtlichen Organisationsaktes dar, durch die dieser bezeichnete Ort als Eheschließungsort zugelassen wird.

Zuständig für die Entscheidung, in welchen Räumen und an welchem Ort zusätzlich Ehen geschlossen werden, bestimmt die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach als zuständiges Organ.

An den Eheschließungsort werden nach § 14 Abs. 2 PStG folgende Anforderungen gestellt:

 

1)      Die örtliche Zuständigkeit des Standesbeamten darf nicht in Frage gestellt werden.

2)      Der Ort muss frei von störenden Umgebungs- und Witterungseinflüssen ein.

3)      Er muss unter zumutbaren Bedingungen erreichbar sein.

4)      Die Nutzung zur Vornahme der Ehe muss rechtlich gesichert sein.

5)      Der Ort muss den Charakter der Vornahme einer Ehe wahren (würdige Form).

6)      Die Vornahme der Beurkundung darf nicht gefährdet sein.

 

Nach Ortsbegehung am 21.04.2021 bieten die Zimmer links im Obergeschoss des Alten Rathauses Kleinheubach (Marktstraße 33) die genannten Voraussetzungen, um Eheschließungen im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach vorzunehmen. Ein barrierefreier Zugang des Alten Rathauses ist vorhanden (Aufzug), es sind Parkplätze vor dem Haus für eventuelle Traugäste vorhanden, die Standesbeamtinnen und Standesbeamten können das Alte Rathaus gut erreichen, um die Eheschließung vorzunehmen. Ein zusätzlicher Trauort erleichtert dem Standesamt Kleinheubach die Organisation, um weiterhin beliebte Eheschließungstermine anzubieten.

 

Zur Verfügung stehen ein großes und ein kleineres Zimmer, das als Ausweichzimmer dienen soll. Im großen Trauzimmer wird auch das Tafelklavier des HGV seine Heimat finden.

 

Die Nutzung als Standesamt ist der sonstigen Nutzung der Räume untergeordnet.

 

Lt. GR Schneider hat man sich in der Fraktion für beide Zimmer ausgesprochen, möchte aber, dass die Nutzung als Trauzimmer keine Behinderung gegenüber anderen Nutzungen sein darf.

 

Der Umbau ist eine geförderte Maßnahme mit Zweck der öffentlichen und nicht hoheitlichen Nutzung, so Bürgermeister Münig. Die Nutzung der Räume als Trauzimmer ist der üblichen Nutzung untergeordnet.

 

GR S. Fertig begrüßt die Möglichkeit, im Alten Rathaus Eheschließungen durchführen zu können, denn inzwischen heiraten Kleinheubacher auswärts. Evtl. könnte man einen Jahresplan erstellen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, die zwei Zimmer links im 1. Obergeschoss des Alten Rathauses Kleinheubach als Trauzimmer der Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach zu Verfügung zu stellen.