Sitzung: 11.05.2021 MK/021/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Regelmäßig wird die
Eheschließung in den Amtsräumen des gewählten Standesamtes vorgenommen. Die
Entscheidung, welcher Ort außerhalb des Standesamtes zur Vornahme der
Eheschließung bestimmt wird, stellt eine Widmung im Sinne eines personenstandsrechtlichen
Organisationsaktes dar, durch die dieser bezeichnete Ort als Eheschließungsort
zugelassen wird.
Zuständig für die
Entscheidung, in welchen Räumen und an welchem Ort zusätzlich Ehen geschlossen
werden, bestimmt die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft
Kleinheubach als zuständiges Organ.
An den
Eheschließungsort werden nach § 14 Abs. 2 PStG folgende Anforderungen gestellt:
1) Die örtliche Zuständigkeit des Standesbeamten
darf nicht in Frage gestellt werden.
2) Der Ort muss frei von störenden Umgebungs-
und Witterungseinflüssen ein.
3) Er muss unter zumutbaren Bedingungen
erreichbar sein.
4) Die Nutzung zur Vornahme der Ehe muss
rechtlich gesichert sein.
5) Der Ort muss den Charakter der Vornahme einer
Ehe wahren (würdige Form).
6) Die Vornahme der Beurkundung darf nicht
gefährdet sein.
Nach Ortsbegehung am
21.04.2021 bieten die Zimmer links im Obergeschoss des Alten Rathauses
Kleinheubach (Marktstraße 33) die genannten Voraussetzungen, um Eheschließungen
im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach vorzunehmen. Ein
barrierefreier Zugang des Alten Rathauses ist vorhanden (Aufzug), es sind
Parkplätze vor dem Haus für eventuelle Traugäste vorhanden, die
Standesbeamtinnen und Standesbeamten können das Alte Rathaus gut erreichen, um die
Eheschließung vorzunehmen. Ein zusätzlicher Trauort erleichtert dem Standesamt
Kleinheubach die Organisation, um weiterhin beliebte Eheschließungstermine
anzubieten.
Zur Verfügung stehen
ein großes und ein kleineres Zimmer, das als Ausweichzimmer dienen soll. Im
großen Trauzimmer wird auch das Tafelklavier des HGV seine Heimat finden.
Die Nutzung als
Standesamt ist der sonstigen Nutzung der Räume untergeordnet.
Lt. GR Schneider hat
man sich in der Fraktion für beide Zimmer ausgesprochen, möchte aber, dass die
Nutzung als Trauzimmer keine Behinderung gegenüber anderen Nutzungen sein darf.
Der Umbau ist eine
geförderte Maßnahme mit Zweck der öffentlichen und nicht hoheitlichen Nutzung, so
Bürgermeister Münig. Die Nutzung der Räume als Trauzimmer ist der üblichen
Nutzung untergeordnet.
GR S. Fertig begrüßt
die Möglichkeit, im Alten Rathaus Eheschließungen durchführen zu können, denn
inzwischen heiraten Kleinheubacher auswärts. Evtl. könnte man einen Jahresplan
erstellen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die
zwei Zimmer links im 1. Obergeschoss des Alten Rathauses Kleinheubach als Trauzimmer
der Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach zu Verfügung zu stellen.