Beschluss:
Der
Prüfungsfeststellung und Anmerkung der Verwaltung wird zugestimmt. Die
Prüfungsfeststellung wird als erledigt betrachtet.
Beschluss:
Der
Prüfungsfeststellung und Anmerkung der Verwaltung wird zugestimmt. Die
Prüfungsfeststellung wird als erledigt betrachtet.