Sitzung: 18.05.2021 GRL/018/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Befangen: 1
Beschluss:
Nach Art. 102 Abs. 3 GO wird dem 1. Bürgermeister die Entlastung zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 erteilt.