Sitzung: 08.06.2021 MK/022/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 4090/97 einen Brunnen zur Gartenbewässerung zu bohren.
Mit Schreiben vom 09.03.2021 erklärte das Landratsamt nach Anhörung des Wasserwirtschaftsamtes sein Einverständnis zur Brunnenbohrung unter verschiedenen Auflagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 4090/97, Pfarrer-Frömel-Ring 48.
Vom Landratsamt erfolgte ein Hinweis an den Antragsteller, dass im Markt Kleinheubach ein Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgung besteht und ein Antrag auf Befreiung beim Markt eingereicht werden muss.
Der Bauausschuss hat sich mit dem Thema
beschäftigt und empfohlen, zuzustimmen.
Beschluss:
Der Markt Kleinheubach beschließt, dem Antrag auf
Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die gemeindliche
Wasserversorgung für den Betrieb eines Brunnens auf dem Grundstück Fl.Nr.
4090/97, Pfarrer-Frömel-Ring 48 für die Gartenbewässerung zuzustimmen.