Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 4090/97 einen Brunnen zur Gartenbewässerung zu bohren.

 

Mit Schreiben vom 09.03.2021 erklärte das Landratsamt nach Anhörung des Wasserwirtschaftsamtes sein Einverständnis zur Brunnenbohrung unter verschiedenen Auflagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 4090/97, Pfarrer-Frömel-Ring 48.

 

Vom Landratsamt erfolgte ein Hinweis an den Antragsteller, dass im Markt Kleinheubach ein Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgung besteht und ein Antrag auf Befreiung beim Markt eingereicht werden muss.

 

 

Der Bauausschuss hat sich mit dem Thema beschäftigt und empfohlen, zuzustimmen.

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach beschließt, dem Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die gemeindliche Wasserversorgung für den Betrieb eines Brunnens auf dem Grundstück Fl.Nr. 4090/97, Pfarrer-Frömel-Ring 48 für die Gartenbewässerung zuzustimmen.