Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Verwaltungshaushalt 2021 schließt nach vorläufiger Planung in den Einnahmen mit 9.898.050

ab. In den Ausgaben sind derzeit in den Planungen 9.355.300 € vorgesehen.

Somit kann eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt vom Vermögenshaushalt in Höhe von 542.750 € erfolgen.

 

Die gesetzlich geforderte Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung (17.000 €) wird erreicht.

 

In der Anlage erhalten Sie eine Tabelle mit dem Vergleich der Planzahlen aus 2020 und 2021

aufgegliedert nach Einzelplänen.

 

Die Einnahmen steigen in der Planung von 2020 auf 2021 um 487.095 €.

 

Die Ausgaben im Gesamtverwaltungshaushalt, im Vergleich zu 2020 betrachtet, sinken um 55.655.

Zu beachten ist jedoch, dass im Plan 2020 die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt

in Höhe von 1.014.765 € enthalten ist. Lässt man die Zuführung außer Betracht, so steigen die Ausgaben in Höhe von 959.110.

 

Weiter ist der Vorlage der Entwurf des Verwaltungshaushaltes, der Stellenplan und die

Schuldenübersicht beigefügt.

 

Bgm. Münig trägt die Positionen des Verwaltungshaushaltes vor. Bereits im letzten Jahr wurde besprochen, dass in den Haushalt aufgenommen wird, was tatsächlich mit den vorhandenen Finanzmitteln und dem Personal umgesetzt werden kann. Auf die Gewerbesteuereinnahmen hatte die Corona Pandemie glücklicherweise bisher keine Einflüsse aufgrund des guten Gewerbe-Mixes in Kleinheubach. Die Entwicklung der Einkommenssteuer zeigt, dass hier Einbrüche zu verzeichnen sind, die wohl auf die Pandemie zurückzuführen sind.


Beschluss:

Dem Verwaltungshaushalt wird in der vorgelegten Form zugestimmt.