Sitzung: 08.06.2021 MK/022/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der Verwaltungshaushalt 2021
schließt nach vorläufiger Planung in den Einnahmen mit 9.898.050 €
ab. In den Ausgaben sind derzeit
in den Planungen 9.355.300 € vorgesehen.
Somit kann eine Zuführung vom
Verwaltungshaushalt vom Vermögenshaushalt in Höhe von 542.750 € erfolgen.
Die gesetzlich geforderte
Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung (17.000 €) wird erreicht.
In der Anlage erhalten Sie eine Tabelle mit
dem Vergleich der Planzahlen aus 2020 und 2021
aufgegliedert nach Einzelplänen.
Die Einnahmen steigen in der
Planung von 2020 auf 2021 um 487.095 €.
Die Ausgaben im
Gesamtverwaltungshaushalt, im Vergleich zu 2020 betrachtet, sinken um 55.655 €.
Zu beachten ist jedoch, dass im
Plan 2020 die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
in Höhe von 1.014.765 € enthalten ist. Lässt man die Zuführung außer
Betracht, so steigen die Ausgaben in Höhe von 959.110 €.
Weiter ist der Vorlage der Entwurf des
Verwaltungshaushaltes, der Stellenplan und die
Schuldenübersicht beigefügt.
Bgm. Münig trägt die
Positionen des Verwaltungshaushaltes vor. Bereits im letzten Jahr wurde
besprochen, dass in den Haushalt aufgenommen wird, was tatsächlich mit den
vorhandenen Finanzmitteln und dem Personal umgesetzt werden kann. Auf die
Gewerbesteuereinnahmen hatte die Corona Pandemie glücklicherweise bisher keine
Einflüsse aufgrund des guten Gewerbe-Mixes in Kleinheubach. Die Entwicklung der
Einkommenssteuer zeigt, dass hier Einbrüche zu verzeichnen sind, die wohl auf
die Pandemie zurückzuführen sind.
Beschluss:
Dem Verwaltungshaushalt wird in der vorgelegten Form
zugestimmt.