Im Genehmigungsfreistellungsverfahren entstehen 2 Bauvorhaben:

 

 

Änderungsantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung, Kapellenweg 18, Fl.Nr. 1152/1

Das Bauvorhaben wurde erneut im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Die Änderungen betreffen die Erweiterung und Erhöhung des Kellergeschosses um 1,35m.

 

 

Änderungsantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte, Kapellenweg 20, Fl.Nr. 1152

Das Bauvorhaben wurde erneut im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Die Änderungen betreffen die Erweiterung und Erhöhung des Kellergeschosses um 1,35m.