Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3

Sachverhalt:

Derzeit gibt es keine Regelung, wie das im Garten verbrauchte Leitungswasser bei der Berechnung der Kanaleinleitungsgebühren berücksichtigt werden kann.

 

Hier hat die Verwaltung einen Antrag erarbeitet, der der Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Sämtliche technische Vorgaben sind notwendig, um die hygienischen und rechtlichen Anforderungen zu erfüllten.

 

Um eine einheitliche Regelung innerhalb der VG zu gewährleisten, wurde der Antrag auf Einbau eines Gartenwasserzählers mit allen Bürgermeistern abgestimmt.

 

 

Seite 1 des Antrags hat sich lt. Bgm. Distler ein Schreibfehler eingeschlichen. Es heißt nicht Marktgemeinde, sondern Gemeinde.

 

Breitenbach (DU) fragt, ob es üblich ist, dass solche Gartenwasserzähler installiert werden.

 

In Laudenbach gibt es derzeit wenige, aber VG-weit wurde der Wunsch herangetragen und man möchte einheitlich regeln.

 

Für GR Stahl sind solche Gartenwasserzähler zweifelhaft, denn in Zeiten des Klimawandels könnte es sein, dass kein Trinkwasser mehr für die Gartenbewässerung genommen werden darf. Er ist generell gegen diese Zähler für die Bewässerung von Rasen, wässert man einen Nutzgarten, stimmt er dafür.

 

Eine Unterflurbewässerung ist Kategorie 5 und nur der freie Auslauf am Haus ist Kategorie 4. Zwischen Kategorie 4 und 5 liegt eine große Preisspanne. Deshalb ist seines Erachtens in den Antrag aufzunehmen, dass generell Kategorie 5 verlangt wird. Ob es sich überhaupt rechnet, einen Gartenwasserzähler zu installieren ist fraglich, denn erst ab einem Wasserverbrauch ab 12 Kubikmeter/Jahr ist dies rentabel. Man spart sich etwa 4 € Kanalgebühr bei diesem Verbrauch.

 

Lt. Sabine Geutner ist es schwierig durchzusetzen, grundsätzlich Kategorie 5 zu verlangen, wenn auch 4 ausreichend ist. Die Kanalsatzung besagt, dass Gartenwasser nicht in den Kanal abgeleitet werden darf. Daraus hat sich das Formular entwickelt. Man muss schon einen sehr großen Garten haben, damit sich ein Gartenwasserzähler überhaupt rechnet. Schon alleine eine Bearbeitungsgebühr von 169 € und der doch recht hohe Verbrauch, ab dem sich die ersparte Kanalgebühr überhaupt lohnt, schreckt viele ab.. Die Satzung besagt nicht, ob ein Grundstück bebaut oder unbebaut ist.

 

Im Gremium diskutiert man über die Überprüfung von Missbrauch und ist mehrheitlich der Ansicht, dass man einen solchen Zähler nur für Gärten ohne Gebäude einbauen sollte. Auch ist Wasserknappheit Thema.

 

GR Stahl würde den Antrag gerne spezifizieren. Für einen Gartenwasseranschluss mit einem freien Auslauf für z.B. Gartenschlauchanschluss zum Bewässern von Nutzgarten, ist Kategorie 4 ausreichend, für alles andere Kategorie 5 notwendig. Somit vermeidet man Diskussionen. Der Bauhof kontrolliert aufmerksam und prüft bei Missbrauchsverdacht die Zählerstände. Im Umkreis von 15 m eines Gartenwasseranschlusses darf kein Kanalanschluss vorhanden sein.


Beschluss:

Der Gemeinderat Laudenbach stimmt dem Antragsformular auf Einbau eines Gartenwasserzählers mit dem Hinweis: Kategorie 4 (freier Auslauf), Kategorie 5 (alles Übrige) zu.