Sitzung: 08.06.2021 MK/022/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 29.04.2021 bis 21.05.2021 statt.
Von der Bürgerschaft wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
Folgende Stellungnahmen von Behörden sind eingegangen.
Bayernwerk Netz
GmbH, Marktheidenfeld
Wir beziehen uns auf unsere Stellungnahme vom 10.
Dezember 2020 welche weiterhin Gültigkeit besitzt.
In der Straße „Am Bahnhof“ verlaufen 0,4-kV-
Niederspannungskabelleitungen unseres Unternehmens mit einem Schutzzonenbereich
von 1,0 m beiderseits der Leitungsachse. Parallel dazu verlaufen in einem
Teilbereich Gasversorgungsleitungen unseres Unternehmens.
Wir haben in diesem Fall auf das Beifügen von Planunterlagen verzichtet.
Sollten Sie detailliertere Pläne benötigen, können Sie sich diese online, nach
einmaliger Anmeldung, selbstständig herunterladen.
Verwenden Sie dafür, den nachfolgenden Link:
https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es bei Bauarbeiten zu Näherungen und
Kreuzungen von den vorhandenen Versorgungsleitungen kommen kann. Da jede
Berührung bzw. Beschädigung dieser Leitung mit Lebensgefahr verbunden sind,
verweisen wir ausdrücklich auf unser beiliegendes Merkblatt zum Schutz
unterirdischer Versorgungsleitungen mit den darin enthaltenen Hinweisen und
Auflagen.
Weiterhin
bitten wir Sie, sich mindestens zwei Arbeitswochen vor Baubeginn mit dem
Technischen Kundenmanagement im Kundencenter Marktheidenfeld,
Tel. (0941) 28 00 33 11 zwecks Unterweisung bzw. Begehung in Verbindung
zu setzen. Bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die auch gegenüber
Dritten bei Nichtbeachtung der notwendigen Sicherheitsbedingungen entstehen,
übernimmt die Bayernwerk Netz GmbH keine Haftung.
Gegen die Änderung des oben genannten Bebauungsplanes bestehen keine
grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der
Betrieb unserer vorhandenen Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Wir möchten Sie bitten, uns auch weiterhin an der Aufstellung bzw. an
Änderungen von Flächennutzungs-, Bebauungs- und Grünordnungsplänen zu beteiligen,
da sich besonders im Ausübungsbereich unserer Versorgungsleitungen
Einschränkungen bezüglich der Bepflanzbarkeit ergeben können.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die
Hinweise zur Kenntnis.