Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 29.04.2021 bis 21.05.2021 statt.

 

Von der Bürgerschaft wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.

 

Folgende Stellungnahmen von Behörden sind eingegangen.

 

Bayernwerk Netz GmbH, Marktheidenfeld

 

Wir beziehen uns auf unsere Stellungnahme vom 10. Dezember 2020 welche weiterhin Gültigkeit besitzt.


In der Straße „Am Bahnhof“ verlaufen 0,4-kV- Niederspannungskabelleitungen unseres Unternehmens mit einem Schutzzonenbereich von 1,0 m beiderseits der Leitungsachse. Parallel dazu verlaufen in einem Teilbereich Gasversorgungsleitungen unseres Unternehmens.


Wir haben in diesem Fall auf das Beifügen von Planunterlagen verzichtet.


Sollten Sie detailliertere Pläne benötigen, können Sie sich diese online, nach einmaliger Anmeldung, selbstständig herunterladen.
Verwenden Sie dafür, den nachfolgenden Link:
https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html


Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es bei Bauarbeiten zu Näherungen und Kreuzungen von den vorhandenen Versorgungsleitungen kommen kann. Da jede Berührung bzw. Beschädigung dieser Leitung mit Lebensgefahr verbunden sind, verweisen wir ausdrücklich auf unser beiliegendes Merkblatt zum Schutz unterirdischer Versorgungsleitungen mit den darin enthaltenen Hinweisen und Auflagen.

Weiterhin bitten wir Sie, sich mindestens zwei Arbeitswochen vor Baubeginn mit dem Technischen Kundenmanagement im Kundencenter Marktheidenfeld,
Tel. (0941) 28 00 33 11 zwecks Unterweisung bzw. Begehung in Verbindung zu setzen. Bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die auch gegenüber Dritten bei Nichtbeachtung der notwendigen Sicherheitsbedingungen entstehen, übernimmt die Bayernwerk Netz GmbH keine Haftung.


Gegen die Änderung des oben genannten Bebauungsplanes bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer vorhandenen Anlagen nicht beeinträchtigt werden.


Wir möchten Sie bitten, uns auch weiterhin an der Aufstellung bzw. an Änderungen von Flächennutzungs-, Bebauungs- und Grünordnungsplänen zu beteiligen, da sich besonders im Ausübungsbereich unserer Versorgungsleitungen Einschränkungen bezüglich der Bepflanzbarkeit ergeben können.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis.