Beschluss: Einstimmig beschlossen

Deutsche Telekom Technik GmbH, Würzburg

 

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.

 

Zum Bebauungsplan nehmen wir wie folgt Stellung:

 

Mit Schreiben vom 16.12.2020 haben wir bereits zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Bahnhof“ Stellung genommen.
Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat stellt fest, dass der Inhalt der Stellungnahme vom 16.12.2020 in der Sitzung am 16.03.2021 behandelt wurde.