Sitzung: 08.06.2021 MK/022/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Wasserwirtschaftsamt
Aschaffenburg (Eingang 26.05.2021)
1. Vorhaben
Der Markt Kleinheubach beabsichtigt den
Bebauungsplan „Am Bahnhof“ abzuändern. Mit der vorliegenden Planung besteht nur
bedingt Einverständnis (s. 2.2).
2. Wasserwirtschaftliche Belange
2.1 Vorsorgender Bodenschutz
Nach § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und
Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Die Flächeninanspruchnahme für
Baumaßnahmen ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und nach
Möglichkeit durch geeignete Maßnahmen der Entsiegelung auszugleichen.
Im Rahmen des vorsorgenden Bodenschutzes wird dem Mutterboden großes Gewicht
beigemessen. So ist nach § 202 BauGB bei der Errichtung und Änderung baulicher
Anlagen der Mutterboden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung
oder Vergeudung zu schützen.
Folgende Festsetzungen werden daher für erforderlich gehalten:
„Beim Erdaushub ist der wertvolle
Mutterboden seitlich zu lagern und abschließend wieder als oberste Schicht
einzubauen bzw. einer geeigneten Verwendung zuzuführen.“
„Bereits bei der Planung ist für einen möglichst geringen Bodeneingriff zu
sorgen, um gemäß der abfallrechtlichen Zielhierarchie (§6 KrWG) Bodenaushub
zunächst zu vermeiden bzw. wiederzuverwerten. Für überschüssiges Aushubmaterial
und den jeweiligen Verwertungs- bzw. Entsorgungsweg sind die rechtlichen und
technischen Anforderungen (§ 12 BBodSchV, Leitfaden zu Verfüllung von Gruben
und Brüchen sowie Tagebauen, LAGA M 20 Stand 1997 sowie DepV) maßgeblich und
die Annahmekriterien eines Abnehmers zu berücksichtigen.
Hier empfiehlt sich eine frühzeitige Einbeziehung in die Planung und
entsprechende Vorerkundungsmaßnahmen.“
Jährlich beträgt der Flächenverbrauch in
Bayern zur obertägigen Förderung von Baumineralien rund 900 ha. Auf der anderen
Seite sind gut die Hälfte des jährlich in Deutschland anfallenden Mülls
Bauabfälle. Sollte es der Grundwasserflurabstand, welcher sicherlich aus der
geotechnischen Untersuchung hervorgehen wird, zulassen, könnte folgender Passus
in die Hinweise miteinfließen:
„Zur Schonung
unserer Ressourcen sind zur Befestigung des Untergrunds
(z. B.
Schottertragschicht, Stellplätze und Wege) vorrangig Recycling-Baustoffe
(RC-Baustoffe) zu verwenden. Hierbei ist zwingend der RC-Leitfaden zu beachten.
Informationen finden Sie unter www.rc-baustoffe.bayern.de.“
Anmerkung des
Ingenieurbüros:
Dieser Punkt wurde bereits in dem B-Plan
abgehandelt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stellt
fest, dass die vorgenannten Belange bereits im bisherigen
Bebauungsplanverfahren abgehandelt wurden.