Beschluss: Einstimmig beschlossen

 

2.2 Abwasserentsorgung


Wie bereits in den Unterlagen der ersten Auslegung des Bebauungsplanes, ist auch diesmal das Thema Abwasserentsorgung unzureichend dargelegt. Während angegeben ist, dass Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone zu versickern oder in Zisternen zu speichern ist, wurde die Schmutzwasserentsorgung scheinbar nicht betrachtet.


Wir möchten darauf hinweisen, dass eine gesicherte Erschließung, und somit eine geregelte Abwasserentsorgung, eine grundsätzliche Voraussetzung für die Ausweisung neuer Baugebiete ist.

Wie bereits in unserer letzten Stellungnahme angebracht, sind folgende Punkte zu klären:


Im Vorfeld ist der zu erwartende Abwasseranfall abzuschätzen und zu überprüfen, dass die Kanalisation und die Kläranlage ausreichend bemessen sind. Hierzu sollten der Abwasserverband bzw. der Kläranlagenbetreiber gehört werden.


Die Leistungsfähigkeit des weiterführenden Kanalnetzes und eine ausreichende Mischwasserbehandlung sind sicherzustellen. Es ist darauf zu achten, dass Fremdwasser (Quell-, Drän- und Schichtwasser sowie Niederschlagswasser aus Außeneinzugsgebieten) nicht der Kanalisation und somit der Kläranlage zufließt. Grundsätzlich ist die Flächenversieglung auf ein Minimum zu beschränken.

 

Anmerkung des Ingenieurbüros:

1. Die Stellungnahme ging nach Ende der Auslegungsfrist 21.05.2021 ein.

2. Das gesamte Gebiet ist sowohl in der Schmutzfrachtberechnung des AZV als auch im Kanalisationsprojekt des Marktes Kleinheubach als Mischsystem berücksichtigt. Durch das Versickern von Regenwasser entsteht hier eine sehr große Entlastung sowohl der Ortskanalisation als auch der Einleitung beim AZV.

3. Da es sich um eine Änderung des Bebauungsplanes handelt, ist ein detailliertes Eingehen auf die Situation Abwasserentsorgung nicht erforderlich.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat stellt fest, dass die Abwasserentsorgung für das Plangebiet gesichert ist.