Sitzung: 08.06.2021 MK/022/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
2.2 Abwasserentsorgung
Wie bereits in den Unterlagen der ersten
Auslegung des Bebauungsplanes, ist auch diesmal das Thema Abwasserentsorgung
unzureichend dargelegt. Während angegeben ist, dass Niederschlagswasser über
die belebte Bodenzone zu versickern oder in Zisternen zu speichern ist, wurde
die Schmutzwasserentsorgung scheinbar nicht betrachtet.
Wir möchten darauf hinweisen, dass eine gesicherte Erschließung, und somit eine
geregelte Abwasserentsorgung, eine grundsätzliche Voraussetzung für die Ausweisung
neuer Baugebiete ist.
Wie
bereits in unserer letzten Stellungnahme angebracht, sind folgende Punkte zu
klären:
Im Vorfeld ist der zu erwartende Abwasseranfall abzuschätzen und zu überprüfen,
dass die Kanalisation und die Kläranlage ausreichend bemessen sind. Hierzu
sollten der Abwasserverband bzw. der Kläranlagenbetreiber gehört werden.
Die Leistungsfähigkeit des weiterführenden Kanalnetzes und eine ausreichende
Mischwasserbehandlung sind sicherzustellen. Es ist darauf zu achten, dass
Fremdwasser (Quell-, Drän- und Schichtwasser sowie Niederschlagswasser aus
Außeneinzugsgebieten) nicht der Kanalisation und somit der Kläranlage zufließt.
Grundsätzlich ist die Flächenversieglung auf ein Minimum zu beschränken.
Anmerkung des
Ingenieurbüros:
1. Die Stellungnahme ging nach Ende der
Auslegungsfrist 21.05.2021 ein.
2. Das gesamte Gebiet ist sowohl in der
Schmutzfrachtberechnung des AZV als auch im Kanalisationsprojekt des Marktes
Kleinheubach als Mischsystem berücksichtigt. Durch das Versickern von Regenwasser
entsteht hier eine sehr große Entlastung sowohl der Ortskanalisation als auch
der Einleitung beim AZV.
3. Da es sich um eine Änderung des
Bebauungsplanes handelt, ist ein detailliertes Eingehen auf die Situation
Abwasserentsorgung nicht erforderlich.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stellt
fest, dass die Abwasserentsorgung für das Plangebiet gesichert ist.