Sachverhalt:
Derzeit gibt es keine Regelung, wie das im Garten verbrauchte Leitungswasser bei der Berechnung der Kanaleinleitungsgebühren berücksichtigt werden kann.
Hier hat die Verwaltung einen Antrag erarbeitet, der der Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Sämtliche technische Vorgaben sind notwendig, um die hygienischen und rechtlichen Anforderungen zu erfüllten.
Um eine einheitliche Regelung innerhalb der VG zu gewährleisten, wurde der Antrag auf Einbau eines Gartenwasserzählers mit allen Bürgermeistern abgestimmt.
Bgm. Wolf-Pleßmann liest
die Antragsvoraussetzungen vor
Da immer mehr Anfragen zu
diesen Zählern eingehen, wurde ein einheitlicher Vertrag für die drei
Mitgliedsgemeinden erstellt und heute zur Entscheidung vorgelegt, so Frau
Geutner. Die Vertragsbedingungen wurden erläutert, auch dass erst ab einem
Verbrauch von 12 Kubikmetern Wasser jährlich, keine Kanaleinleitungsgebühr
anfällt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Rüdenau stimmt dem Antragsformular auf
Einbau eines Gartenwasserzählers zu.