Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Sachverhalt:

Derzeit gibt es keine Regelung, wie das im Garten verbrauchte Leitungswasser bei der Berechnung der Kanaleinleitungsgebühren berücksichtigt werden kann.

 

Hier hat die Verwaltung einen Antrag erarbeitet, der der Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Sämtliche technische Vorgaben sind notwendig, um die hygienischen und rechtlichen Anforderungen zu erfüllten.

 

Um eine einheitliche Regelung innerhalb der VG zu gewährleisten, wurde der Antrag auf Einbau eines Gartenwasserzählers mit allen Bürgermeistern abgestimmt. 

 

 

Bgm. Wolf-Pleßmann liest die Antragsvoraussetzungen vor

 

Da immer mehr Anfragen zu diesen Zählern eingehen, wurde ein einheitlicher Vertrag für die drei Mitgliedsgemeinden erstellt und heute zur Entscheidung vorgelegt, so Frau Geutner. Die Vertragsbedingungen wurden erläutert, auch dass erst ab einem Verbrauch von 12 Kubikmetern Wasser jährlich, keine Kanaleinleitungsgebühr anfällt.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Rüdenau stimmt dem Antragsformular auf Einbau eines Gartenwasserzählers zu.