Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Sachverhalt:

In der Sitzung des Gemeinderates am 10.06.2021 wurde der Haushaltsplan 2021 mit seinen Anlagen und Bestandteilen vorberaten.

 

Der Haushalt schließt im

 

Verwaltungshaushalt                                        1.549.030 € in den Einnahmen und Ausgaben

 

und

 

Vermögenshaushalt                                          914.400 € in den Einnahmen und Ausgaben

 

 

ab.

 

Die Finanzlage der Gemeinde kann im Haushaltsjahr 2021 als geordnet angesehen werden.         

 

Eine Mindestzuführung an den Vermögenhaushalt ist nicht erforderlich.

 

Die Einnahmen im Jahr 2021 steigen in der Planung von 2020 auf 2021 um 1.945 €.

 

Der Gemeinderat Rüdenau hat in seiner Sitzung am 10.06.2021 die Anpassung der Hebesätze ab dem Jahr 2022 beschlossen, um die finanzielle Lage der Gemeinde zu verbessern. Die Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer steigen auf 360 %.

 

Die Investitionsmaßnahmen sind auf der beigefügten Excel-Übersicht (letzte Seite des HH-Plans) aufgeführt.

 

Für die Finanzierung der Investitionen sind planmäßig keine Kreditaufnahmen notwendig. Es ist jedoch eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 712.050 € zum Haushaltsausgleich notwendig.

 

Größere Einzelmaßnahmen sind u.a. Straßensanierungsmaßnahmen sowie die Abrechnung des Baugebietes Kapellenweg.

 

In den Anlagen erhalten Sie die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen.

 

 

Kämmerin Sabine Geutner gibt einen Überblick über die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- u. Vermögens-HH.

Insgesamt kann für Rüdenau die Finanzanlage als geordnet angesehen werden. Es ist keine Kreditaufnahme nötig. Zum 01.01.2021 betrug die Prokopfverschuldung 670,06 €, 694,41 € zum 31.12.2021, der Landesdurchschnitt liegt bei 517 €.

 

Lt. GR Farrenkopf wird Rüdenau durch den Neubau eines Feuerwehrhauses etwa 1 Mio Schulden haben.

 

Ihre Aufgabe ist es, die Beschlüsse des Gemeinderates in die Finanzplanung aufzunehmen, antwortet Frau Geutner.

 

GRin Mühling stellt in Frage, ob sich die Gemeinde das finanziell auf die Jahre leisten kann?

 

Frau Geutner kann dies im Moment nicht beurteilen. Sie ist seit einem knappen halben Jahr hier und mit der Erstellung der Haushaltspläne für 5 Körperschaften beauftragt.

 

Bgm. Wolf-Pleßmann trägt die HH-Satzung 2021 für die Gemeinde Rüdenau vor.

 


Beschluss:

Die Gemeinde Rüdenau erlässt aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung, die vorgelegte Haushaltssatzung 2021 einschließlich Haushaltsplan 2021 mit Anlagen.